Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen gegen drei Justizvollzugsbeamte eingestellt

Saarbrücken · „Mangels Tatnachweis“ hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach Angaben ihres Pressesprechers Christoph Rebmann die Ermittlungen gegen drei Justizvollzugsbeamte, die im Saarbrücker Gefängnis „Lerchesflur“ eingesetzt waren, eingestellt.

 Das angebliche Opfer, ein ursprünglich wegen Terrorverdacht inhaftierter Friseur, verweigerte in einer richterlichen Vernehmung Mitte des Monats „vollumfänglich“ die Aussage zu den Geschehnissen.

Das angebliche Opfer, ein ursprünglich wegen Terrorverdacht inhaftierter Friseur, verweigerte in einer richterlichen Vernehmung Mitte des Monats „vollumfänglich“ die Aussage zu den Geschehnissen.

Foto: Robby Lorenz

Es ging um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Der Chef der Haftanstalt hatte die Staatsanwaltschaft im März dieses Jahres eingeschaltet, weil es Hinweise gab, dass die Mitarbeiter den 39 Jahre alten Untersuchungshäftling Hassan A. geschlagen haben könnten.

Die Beschuldigten bestritten diese Vorwürfe. Das angebliche Opfer, ein ursprünglich wegen Terrorverdachts inhaftierter Friseur aus Syrien, verweigerte in einer richterlichen Vernehmung Mitte des Monats „vollumfänglich“ die Aussage zu den Geschehnissen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist mit Blick auf diese Aussageverweigerung nicht auszuschließen, dass sich der Gefangene „durch eine wahrheitsgemäße Aussage beim Ermittlungsrichter selbst strafbar gemacht hätte.“ So sei auch nicht auszuschließen, dass frühere von ihm erhobene Vorwürfe falsch gewesen sind.

Hassan A. saß ursprünglich wegen Terrorismus-Finanzierung und Mordversuchs in Haft, da er angeblich Anschläge für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorbereitet haben soll. Das Saarbrücker Schwurgericht verurteilte ihn letztlich im August zu zwei Jahren Haft wegen versuchten Betrugs. Er soll versucht haben, den IS um 180 000 Euro zu prellen, die er für die Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen gefordert hatte.

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