Dreieinhalb Jahre für Missbrauch

Saarbrücken. "Ich kann mir das nicht länger anhören", ruft ein älterer Herr mit lauter Stimme durch den Sitzungssaal der Großen Jugendkammer des Landgerichts. Wie sich herausstellt, ist es der Großvater einer 18-Jährigen, die als Zeugin in allen Einzelheiten schildern muss, wie sie über Jahre hinweg von ihrem Stiefvater missbraucht wurde

Saarbrücken. "Ich kann mir das nicht länger anhören", ruft ein älterer Herr mit lauter Stimme durch den Sitzungssaal der Großen Jugendkammer des Landgerichts. Wie sich herausstellt, ist es der Großvater einer 18-Jährigen, die als Zeugin in allen Einzelheiten schildern muss, wie sie über Jahre hinweg von ihrem Stiefvater missbraucht wurde. Auf der Anklagebank sitzt ein 56-jähriger aus St. Ingbert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Metzger und heutigem selbstständigen Landschaftsgärtner sexuellen Missbrauch in sechs Fällen vor. Der Angeklagte bestreitet dies jedoch entschieden. Er stellt seine Stieftochter im Prozess vielmehr als kindliche Lolita dar, die ihm Avancen gemacht habe. Auf diese sei er allerdings nicht eingegangen. Der Verteidiger hielt die Aussage des Mädchens für unglaubwürdig und beantragte Freispruch für seinen Mandanten.Die Staatsanwaltschaft sah dies jedoch anders. Sie forderte fünf Jahre Gefängnis. Dem folgte im Ergebnis nun auch das Gericht. Mit der Verurteilung zu drei Jahren und sechs Monaten blieben die Richter allerdings unter dem beantragten Strafmaß. Sie berücksichtigten dabei, dass der Angeklagte von sich aus die Übergriffe eingestellt habe und dass ihn als Selbstständigen die Haft besonders empfindlich treffen würde. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. jht

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