Zwei Jahre Bewährung wegen Kindesmissbrauchs

Saarbrücken/Neunkirchen. Die Jugendkammer des Landgerichts hat gestern einen 38 Jahre alten Schlosser wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte hat gestanden, sich zwischen 1999 und 2001 in Neunkirchen am Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin drei Mal vergangen zu haben

Saarbrücken/Neunkirchen. Die Jugendkammer des Landgerichts hat gestern einen 38 Jahre alten Schlosser wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte hat gestanden, sich zwischen 1999 und 2001 in Neunkirchen am Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin drei Mal vergangen zu haben. Weil der Angeklagte einschlägige Vorstrafen hat, stand eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum. Die Gutachterin und die Bewährungshelferin des Mannes stellten allerdings eine günstige Prognose. Der Angeklagte hatte unabhängig von der Neunkircher Tat wegen sexueller Übergriffe auf junge Mädchen fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Inzwischen lebt er mit neuer Partnerin und deren elfjährigem Sohn zusammen. Die Frau hält zu ihm. jht

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