Oberlandesgericht will Ex-Gewalttäter bald anhören

Saarbrücken. Das Oberlandesgericht Saarbrücken will den früheren Straftäter Walter H. wegen dessen Beschwerde gegen seine vorläufige Unterbringung in einer forensischen Klinik innerhalb der nächsten zwei Wochen anhören. Das teilte das Gericht gestern mit. Walter H. hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 2

Saarbrücken. Das Oberlandesgericht Saarbrücken will den früheren Straftäter Walter H. wegen dessen Beschwerde gegen seine vorläufige Unterbringung in einer forensischen Klinik innerhalb der nächsten zwei Wochen anhören. Das teilte das Gericht gestern mit. Walter H. hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 2. September eingelegt, wonach er zum Schutz der Allgemeinheit vorläufig bis Dezember in der Forensischen Psychiatrie unterzubringen sei. Walter H. war im Mai 2010 nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung freigelassen und dann von Polizisten rund um die Uhr überwacht worden. red

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