Fünfeinhalb Jahre für Messerstecher vom Glashütter Weiher

Saarbrücken/St. Ingbert. Die Große Jugendkammer des Landgerichts hat gestern einen 20-jährigen St. Ingberter wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt

Saarbrücken/St. Ingbert. Die Große Jugendkammer des Landgerichts hat gestern einen 20-jährigen St. Ingberter wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 20-Jährige soll bei einem aus dem Ruder gelaufenen Picknick am Glashütter Weiher im Mai 2008 einen 18-Jährigen mit einem Messerstich in die Brust lebensgefährlich verletzt haben. Der Angeklagte räumte zwar eine Körperverletzung ein, bestritt jedoch bis zuletzt den Stich mit dem Messer. Die Richter ließen sich nicht überzeugen, sahen aber in dem Messerstich keine gewollte Tötungsabsicht. jht

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