"Bauaufsicht schreitet bei öffentlicher Gefährdung ein"

Saarbrücken/Fischbach. Zur Diskussion um bestimmte Gebühren der Bauaufsichtsbehörde hat sich jetzt der Regionalverband Saarbrücken zu Wort gemeldet. Anlass für die Debatte war der Fall einer Frau, die auf ein leerstehendes Haus in Fischbach aufmerksam machte, von dem sie annahm, dass es eine Gefahr für die Umwelt sein könnte

Saarbrücken/Fischbach. Zur Diskussion um bestimmte Gebühren der Bauaufsichtsbehörde hat sich jetzt der Regionalverband Saarbrücken zu Wort gemeldet. Anlass für die Debatte war der Fall einer Frau, die auf ein leerstehendes Haus in Fischbach aufmerksam machte, von dem sie annahm, dass es eine Gefahr für die Umwelt sein könnte. Die Bauaufsichtsbehörde im Regionalverband inspizierte das Haus und kam zu dem Ergebnis, dass von ihm keine Gefahr ausgehe und machte 150 Euro an Gebühren geltend (SZ vom 22. Mai)."Wenn von leerstehenden oder verfallenden Gebäuden eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, leitet die Bauaufsicht des Regionalverbandes die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ein. Kosten werden denjenigen, die uns darauf hinweisen, nicht in Rechnung gestellt", betonte jetzt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Und: "In solchen Fällen konnten wir in der Vergangenheit auch immer wieder tätig werden und entsprechende Gefährdungen abstellen. Dann entstehen dem Bürger, der uns den Gefährdungshinweis gegeben hat, natürlich keine Kosten." Lediglich in völlig unbegründeten Fällen werde eine Gebühr erhoben. Dies komme leider immer wieder im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor.

Deshalb stellte Gillo noch einmal deutlich heraus: "Wir gehen jedem berechtigten Hinweis aus der Bevölkerung auf einen gefährlichen Gebäudezustand nach. Darauf sind wir auch angewiesen." red/mh

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