Bald gespaltenes Tarifrecht in rheinischer Landeskirche?

Neuenahr. Für Kirche und Diakonie im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland könnte bald ein gespaltenes Tarif- und Arbeitsrecht gelten. Die Synode der rheinischen Kirche erteilte der Kirchenleitung am Mittwochabend in Bad Neuenahr einen entsprechenden Prüfauftrag

Neuenahr. Für Kirche und Diakonie im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland könnte bald ein gespaltenes Tarif- und Arbeitsrecht gelten. Die Synode der rheinischen Kirche erteilte der Kirchenleitung am Mittwochabend in Bad Neuenahr einen entsprechenden Prüfauftrag. Das gemeinsame an den öffentlichen Dienst angelehnte Tarifwerk wird in weiten Bereichen der Diakonie als nicht mehr bezahlbar abgelehnt. In den meisten evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es daher bereits seit einiger Zeit getrennte arbeitsrechtliche Kommissionen für die verfasste Kirche und für die Diakonie. In der rheinischen Kirche werden Arbeitsrecht und Tarife dagegen noch von einer gemeinsamen, paritätisch besetzten Kommission einheitlich für Kirche und Diakonie festgelegt.Die Diakonie bewege sich jedoch schon länger von der Tarif-Orientierung am öffentlichen Dienst weg, sagte Kirchenrechtsdirektor Götz Klostermann vor dem rheinischen Kirchenparlament. Die Kirche könne mit dem öffentlichen Tarif dagegen gut leben. Zur Evangelischen Kirche im Rheinland gehören auch große Teile des Saarlandes. Die rheinische Kirchenleitung soll nun mit den beiden anderen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und der Diakonie über ein neues Modell der Arbeitsrechtssetzung verhandeln. Über die Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für Kirche und Diakonie hatte es nach Klostermanns Worten zuletzt "eine zweieinhalbjährige erbitterte Auseinandersetzung innerhalb der arbeitsrechtlichen Kommission" gegeben. epd

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