Regionaler Leitartikel Ein grenzenloser Gesundheitskorridor

Im Jahr 2005 haben Deutschland und Frankreich ein Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen geschlossen. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Kooperationen im Gesundheitsbereich, die zwischen dem Saarland und Lothringen bisher bereits zustande gekommen sind oder angestrebt werden.

Das Abkommen spricht ausdrücklich von Projekten, die für die Bevölkerung im Grenzgebiet bessere Informationen und einen besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von hoher Qualität ermöglichen und die schnellstmögliche Behandlung in medizinischen Notfällen garantieren. Doch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und der angrenzenden französischen Region ist bislang auf wenige Bereiche und Kommunen begrenzt: medizinische Versorgung von Unfallopfern, Herzinfarktpatienten und neurochirurgische Behandlung. Für Schlaganfall-Patienten zum Beispiel gibt es noch keine Regelung. Die deutsch-französischen Abstimmungsgespräche zu Organisation und Kosten verlaufen zäh. Beteiligt sind Politik, Behörden, Kostenträger, Ärzteverbände, Rettungsdienste, Krankenhausgesellschaften. So groß die Gemeinsamkeiten in vielen Punkten sind, so groß sind die Unterschiede der Begehrlichkeiten, Eigeninteressen und Befürchtungen. Teilnehmer solcher Abstimmungskonferenzen haben immer wieder berichtet, dass es endlich gelungen war, vier Partner ins Boot zu holen, der fünfte die Beschlüsse dann aber abgelehnt hat. Die neue saarländische Landesregierung hat in ihr Programm das Ziel aufgenommen, einen Gesundheitskorridor einzurichten, in dem die Bürger das medizinische Angebot auf beiden Seiten der Grenze ohne Mehrkosten und Mehraufwand in Anspruch nehmen können. Angesichts der zähen saarländisch-lothringischen Abstimmungsrunden zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die seit nunmehr 15 Jahren laufen, ist es höchste Zeit, dass sich die neue SPD-Landesregierung dieses Themas annimmt.

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