Wechsel von privater zu gesetzlicher Kasse? Saar-Beamte fühlen sich benachteiligt – SPD lockert Regelung zur Krankenversicherung trotzdem nicht

Saarbrücken · Der Sozialverband VdK fordert einen leichteren Wechsel von Beamten zur gesetzlichen Krankenversicherung. Doch dafür gibt es keine Mehrheit. Selbst die SPD ist dagegen – und will lieber gleich zur „Bürgerversicherung“.

Beamte im Saarland: Fühlen sich benachteiligt bei Krankenversicherung
Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Das Saarland wird den 18.000 Beamten von Land und Kommunen keine echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung lassen. Das stellte der Vorsitzende der SPD-Mehrheitsfraktion im Landtag, Ulrich Commerçon, klar.

„Was wir brauchen, ist ein echter Durchbruch bei der Bürgerversicherung. Irgendwelche Zwischenschritte helfen uns in der Sache substanziell nicht weiter“, sagte er am Montag. Eine „Bürgerversicherung“, in die alle Erwerbstätigen – also auch Beamte – verpflichtend einzahlen, scheitere auf Bundesebene jedoch an der FDP.

Der Sozialverband VdK im Saarland hatte die Landesregierung zuvor aufgefordert, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und Beamten den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erleichtern. Derzeit müssen Beamte, die gesetzlich versichert sind, den gesamten Krankenversicherungsbeitrag zahlen, also auch den Arbeitgeberanteil. Einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten sie nicht. Der VdK spricht deshalb von einer „Diskriminierung“.

Mehrere VdK-Mitglieder mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen hatten darauf hingewiesen, dass sie entweder von einer privaten Krankenversicherung überhaupt nicht oder nur mit hohen Zuschlägen aufgenommen wurden. Ihnen bleibe nur die gesetzliche Krankenversicherung, aber ohne den hälftigen Anteil des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

Laut VdK ist Baden-Württemberg das achte Bundesland, das demnächst die finanziellen Hürden für Beamte, die in die GKV wechseln wollen, abbauen will.

Der Deutsche Beamtenbund geht davon aus, dass eine echte Wahlfreiheit zu höheren Kosten führen wird. „Bei privat versicherten Beamten muss der Staat die Beihilfe ja nur gewähren, wenn diese tatsächlich erkrankt sind und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Bei gesetzlich versicherten Beamten müsste der Dienstherr die Hälfte des Versicherungsbeitrags jedoch monatlich zuschießen“, argumentierte der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Ewald Linn.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort