Schmerzhafter Zwischenfall in Rehlingen-Siersburg Nach Bissattacke durch freilaufenden Hund: Tierschützer fordern Führerschein von Saar-Regierung

Rehlingen-Siersburg · Der Hund ist nicht angeleint und fällt einen Passanten an. Der erleidet eine blutende Wunde, muss ärztlich versorgt werden. Solche Vorfälle müssen Konsequenzen haben. Das fordert die Tierschutzorganisation Peta. Und verlangt gesetzliche Vorgaben im Saarland.

 Die Tierschutzorganisation Peta verlangt einen Hundeführerschein für Halter. (Symbolbild)

Die Tierschutzorganisation Peta verlangt einen Hundeführerschein für Halter. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Ein schwarzer Hund attackiert eine Radfahrerin. Er beißt zu, verletzt sie. Das Tier wird nicht an der Leine geführt. Läuft auf einem Feldweg neben einem Trecker her. Obenauf: ein zwischen 40 und 50 Jahre alter Mann, bei ihm ein kleines Kind. Nach der Bissattacke kümmert sich niemand um das 31 Jahre alte Opfer.

So geschehen nach Angaben der Polizei am vergangenen Sonntag, 1. Mai, gegen 16 Uhr auf einem Feldweg nahe Gerlfangen, einem Ortsteil der Gemeinde Rehlingen-Siersburg. Jetzt fahnden die Ermittler nach dem Besitzer.

Dieser Vorfall ist für die internationale Tierschutz-Organisation Peta Grund genug, von der saarländischen Regierung Konsequenzen zu fordern. So verlangt Monic Moll als Fachreferentin für tierische Mitbewohner einen Hundeführerschein, wie er schon in anderen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben sei. Denn meist liege das Problem nicht beim Tier, das zuschnappt, sondern beim Halter. „Viele Halterinnen und Halter können das Verhalten, die Signale und die Körpersprache ihres Vierbeiners nicht richtig deuten und einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier“, wird die Peta-Vertreterin in einer schriftlichen Stellungnahme ihrer Organisation zitiert.

Darum setze sie auf einen Sachkundenachweis, der theoretische und praktische Schulungen der Halter vorsieht. Die Theorie sollte bereits folgen, bevor ein Tier beim Menschen einzieht. Dabei gehe es um Fachwissen zu Haltung und Kommunikation mit Hunden. Ein Praxisseminar in einer Hundeschule müsse sich anschließen. Ein entsprechendes Gesetz, das dies verlangt, müsse die Landesregierung in Saarbrücken jetzt auf den Weg bringen.

Entsprechende positive Beispiele gebe es bereits. So in Niedersachsen, wie Peta-Expertin Moll sagt. Dort sei als erstes Bundesland seit Juli 2013 ein Hundeführerschein Pflicht. Seitdem gebe es statistisch verbrieft weniger Zwischenfälle. Einige Städte belohnten Halter mit dem zeitlich befristeten Verzicht auf Hundesteuer. In München beispielsweise sind Besitzer ein Jahr davon befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Das Saarland müsse auf die Attacke in Gerlfangen auch deshalb reagieren, damit Interessenten von einem „eventuellen Impulskauf“ absehen. Dass viele mit der Tierhaltung überfordert sind, bewiesen die zahlreichen Hunde, die in Tierheimen landen. Peta spricht von 80 000 Vierbeinern, die im Jahr abgegeben werden. Ein Hundeführerschein könne eine Hürde für solche Spontananschaffungen sein.