Winterberg-Klinikums will Probleme nicht hinnehmen Wie verhängnisvoll die Grenze für Krankenhaus-Patienten bei einem Schlaganfall werden kann

Saarbrücken · Rechtlich ist es nicht möglich, dass Bewohner aus dem angrenzenden Frankreich nach einem Schlaganfall in ein saarländisches Krankenhaus gebracht werden. Doch Ärzte des Winterberg-Klinikums wollen das nicht weiter hinnehmen.

 Bisher dürfen Patienten aus dem angrenzenden Frankreich nur bei einem Herzinfarkt sowie mit schweren Kopfverletzungen auch in ein saarländisches Krankenhaus gebracht werden. Bei anderen Notfällen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei schwerkranken Neugeborenen, ist das rechtlich noch nicht möglich. Saarländische Ärzte und Politiker wollen das jetzt ändern.

Bisher dürfen Patienten aus dem angrenzenden Frankreich nur bei einem Herzinfarkt sowie mit schweren Kopfverletzungen auch in ein saarländisches Krankenhaus gebracht werden. Bei anderen Notfällen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei schwerkranken Neugeborenen, ist das rechtlich noch nicht möglich. Saarländische Ärzte und Politiker wollen das jetzt ändern.

Foto: Getty Images/Vetta/Clerkenwell

Die Behandlung des Schlaganfall-Patienten, den der Rettungswagen ins Winterberg-Klinikum Saarbrücken gebracht hatte, erwies sich als äußerst kompliziert. „Die Halsschlagader war durch ein Gerinnsel verschlossen. Wir haben sie mit einem Katheter geöffnet und eine Gefäßprothese eingelegt. Auch den Verschluss der darüberliegenden Gehirnschlagader haben wir geöffnet“, berichtet Professor Dr. Andreas Binder, der Chefarzt der Neurologie. Beim Katheterverfahren wird das Blutgerinnsel wie mit einem Korkenzieher herausgezogen.