Prostitution in Saarbrücken Richter muss über Bordelle befinden

Saarbrücken · Die Saarbrücker Verordnung über das Verbot der Prostitution kommt auf den Richtertisch. Der Betreiber eines Bordells in der Innenstadt will sie mit einer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht kippen.

Die Stadtverwaltung habe das erwartet, sagte am Mittwoch ihr Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfarth der Saarbrücker Zeitung. Er hatte die von der Landeshauptstadt Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzte Verordnung auf den Weg gebracht. Sie bedeutet für die sieben Bordelle im Sperrbezirk das Aus, sofern die städtische Verordnung bei den Richtern Bestand hat.

Für Wohlfarth ist klar, dass gerade die von der Prostitution besonders betroffene Stadt Saarbrücken eigenes Regelwerk brauchte, um Auswüchse zu verhindern. Das Land habe dies Anfang 2018 den Kommunen über 30 000 Einwohner überlassen. Wohlfarth betont: Hätte die Stadt nicht mit einer eigenen Sperrbezirksverordnung gehandelt, dann hätte es in Saarbrücken einen unregulierten Zustand gegeben. „Wir mussten also etwas machen.“ Sollte das Oberverwaltungsgericht die Verordnung billigen, dann gäbe es für die sieben Bordelle im Sperrbezirk keine Betriebserlaubnis mehr. Von heute auf morgen geht das nicht. Verwaltungsjurist Wohlfarth erwartet eine Entscheidung für 2020.

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