Für das Schuljahr 2019/2020 Schulkinder müssen angemeldet werden

Völklingen · Wer Kinder hat, die im kommenden Jahr neu in die Schule kommen, hat bald einen wichtigen Termin vor sich. Am Mittwoch, 24. Oktober, ist die Anmeldung in den Völklinger Grundschulen fällig. Die Stadtverwaltung gibt hier eine Übersicht.

 Nach der vorschulischen Bildung im Kindergarten geht es nun langsam in Richtung Einschulung. Die Anmeldungen werden demnächst in Völklingen fällig.

Nach der vorschulischen Bildung im Kindergarten geht es nun langsam in Richtung Einschulung. Die Anmeldungen werden demnächst in Völklingen fällig.

Foto: dpa/dpaweb/Z1003 Jens Büttner

Vor der Einschulung der Abc-Schützen für das Schuljahr 2019/2020 steht die Anmeldung an der jeweils zuständigen Grundschule in der Stadt Völklingen. Diese Anmeldung zur Aufnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt am Mittwoch, 24. Oktober, von 15 bis 18 Uhr in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule. Eine Ausnahme macht hier die Gebundene Ganztagsgrundschule Heidstock/Luisenthal. Hier erfolgt die Anmeldung von 16 bis 18 Uhr. Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum 1.7.2012 bis einschließlich 30.6.2013), und alle Kinder, die bisher zurückgestellt waren.

Nach dem Schulpflichtgesetz können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis einschließlich 31. Dezember 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Sie kann sich dabei auf die Erkenntnisse eines Schul- oder Amtsarztes oder eines Schulpsychologen stützen.

Die Anmeldungen sind bei der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen Schule vorzunehmen. Im Folgenden eine Übersicht, wohin die Eltern und Erziehungsberechtigten sich jeweils wenden müssen.

Grundschule Haydnstraße, Stadtmitte: Zum Grundschulbezirk gehören die komplette Kühlweinstraße und alle Straßen ostwärts der Moltkestraße bzw. Kühlweinstraße (mit Ausnahme der Gerhardstraße und der Straßen, die zum Wohnbezirk Heidstock gehören). Nicht mehr zum Grundschulbezirk Haydnstraße gehören weiterhin folgende Straßen: Cloosstraße, Danziger Straße ungerade 1-13 und gerade 2-2d, Fontanestraße, Heinestraße ungerade 1-33 und gerade 2-20, Kleiststraße, Lessingstraße, Marktstraße, Moltkestraße, Schillerstraße.

 Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe (Stammschule Bergstraße): Zu diesem Grundschulbezirk gehören alle übrigen Straßen der Stadtmitte, die sich westlich der Kühlweinstraße (komplette Kühlweinstraße siehe Grundschulbezirk Haydnstraße) befinden. Weiter gehört zum Schulbezirk Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe die komplette Moltkestraße. Nicht dazu gehören folgende Straßen: Alte Schulstraße, Alter Markt, Bismarckstraße ungerade bis 43 und gerade bis 62, Brunnenstraße, City-Promenade, Eligius-Passage, Hofstattstraße ungerade bis 73, gerade bis 72, Im Alten Brühl, In der Grät, Karolinger Straße, Kirchgasse, Poststraße gerade 2 – 40, Rathausstraße.

Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe (Dependance Röchlinghöhe): Alle Straßen des Stadtteils Röchlinghöhe und die komplette Karl-Janssen-Straße. Die Zuordnung zum jeweiligen Schulstandort erfolgt durch die Stammschule. Dabei ist zu beachten: Die Anmeldung der Schulneulinge des Stadtteiles Röchlinghöhe erfolgt zentral in der Stammschule Bergstraße, Bergstraße 30. Stammschule und Dependance bilden einen Schulbezirk. Die Zuweisung der Kinder an die betreffende Schule übernimmt die Schulleitung.

Gebundene Ganztagsgrundschule Heidstock/Luisenthal, Neckarstraße: Stadtteil Heidstock einschließlich Gerhardstraße und kompletter Stadtteil Luisenthal.

Grundschule Am Hasseleich, Fürstenhausen: Komplette Ortsteile Fenne und Fürstenhausen sowie folgende Straßen aus der Innenstadt: Alte Schulstraße, Alter Markt, Bismarckstraße gerade Zahlen bis 62 und ungerade Zahlen bis 43, Brunnenstraße, Citypromenade, Eligiuspassage, Hofstattstraße ungerade Zahlen bis 73 und gerade Zahlen bis 72, Im Alten Brühl, In der Grät, Karolinger Straße, Kirchgasse, Poststraße gerade 2-40 und ungerade 3-39, Rathausstraße.

Grundschule Wehrden/Geislautern (Dependance Geislautern): gesamter Stadtteil Geislautern und Teile des ehemaligen Grundschulbezirks Saarstraße aus dem Stadtteil Wehrden wie folgt: Im Gerstengarten, Jakobstraße, Hostenbacher Straße, In den Bruchwiesen, Grabenstraße, Lorenzstraße, Saarstraße, Zur Turnhalle, Ludweilerstraße, Hallerstraße, Margarethenweg, Ehrengrundstraße, Niklasstraße, Waldstraße, Im Rehwinkel, Mühlenstraße, Zur Rossel, In der Au, Hanseaweg.
Grundschule Wehrden/Geislautern (Stammschule Wehrden): gesamter Stadtteil Wehrden – mit Ausnahme der Hallerstraße, Margarethenweg, Ehrengrundstraße, Niklasstraße, Waldstraße, Im Rehwinkel, Mühlenstraße, Zur Rossel, Ludweilerstraße, Im Gerstengarten, Jakobstraße, Hostenbacher Straße, In den Bruchwiesen, Grabenstraße, Lorenzstraße, Saarstraße, Zur Turnhalle.

 Grundschule Ludweiler/Lauterbach (Stammschule Ludweiler): gesamter Stadtteil Ludweiler.

Grundschule Ludweiler/Lauterbach (Dependance Lauterbach): gesamter Stadtteil Lauterbach. Dabei ist zu beachten: Die Anmeldung der Schulneulinge aus Lauterbach erfolgt zentral in der Stammschule Ludweiler, Schulstraße 12.

Bei der Anmeldung sind die Kinder unbedingt vorzustellen. Das Familienstammbuch oder der Geburtsschein des Kindes ist mitzubringen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Der Termin für die ärztliche Untersuchung der Kinder wird schriftlich vom Staatlichen Gesundheitsamt mitgeteilt.

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