Verkehrssicherheit Zoff um Zebrastreifen in Burbach

Burbach · An einem Fußgängerüberweg in Burbach herrscht jeden Morgen Hochbetrieb. Eine Frau, die angefahren wurde, fordert, den Zebrastreifen zu verlegen. Die Stadtverwaltung widerspricht.

 Über den Zebrastreifen in der Gerhardstraße wenige Meter vor der Großen Weyersbergstraße  gehen jeden Morgen Eltern mit ihren Kindern.

Über den Zebrastreifen in der Gerhardstraße wenige Meter vor der Großen Weyersbergstraße gehen jeden Morgen Eltern mit ihren Kindern.

Foto: Heiko Lehmann

Wieder gibt’s Zoff um den Zebrastreifen an der Ecke Gerhardstraße und Große Weyersbergstraße. Der Zebrastreifen ist in der Gerhardstraße – unmittelbar vor der Einmündung der Gerhardstraße in die Große Weyersberstraße.

Der Zebrastreifen wird morgens und mittags von vielen Kindern und Eltern auf dem Weg zur Schule und zum Kindergarten genutzt. Dadurch stauen sich vor allem im Berufsverkehr in der Großen Weyersbergstraße die Fahrzeuge bis weit in die Von-der-Heydt-Straße.

Anfang November wurde an der Ecke Gerhardstraße und Große Weyersbergstraße eine junge Mutter angefahren. Sie hatte ihre Kinder zur Schule gebracht und war wieder auf dem Weg nach Hause. „Als ich über den Zebrastreifen ging, fuhr ein Auto los und erwischte mich an der Hüfte. Ich habe einen Schmerz gespürt, bin umgefallen und habe danach nichts mehr mitbekommen. Als ich wieder zu mir kam, waren schon viele Menschen da, die mir halfen“, sagt die Frau, die mit Namen nicht genannt werden möchte.

Die Folgen des Unfalls waren Verletzungen an der Hüfte, an den Armen und Händen und am Kopf. Die Frau musste ins Krankenhaus. Um die Kinder kümmerten sich die Nachbarn. Nach Aussage der Frau bestreitet der Autofahrer, dass die Frau über den Zebrastreifen ging. 

Der Frau geht es wieder besser, aber sie hält den Zebrastreifen für gefährlich. „Den Zebrastreifen müsste man 50 Meter weiter in die Gerhardstraße verlegen und die Kreuzung mit einem Geländer versehen, damit dort niemand über die Straße laufen kann. Ich glaube, damit wäre schon viel getan, und es wäre sinnvoll“, sagt die Frau.

Anwohner in diesem Gebiet haben wegen des Zebrastreifens schon mehrere Unterschriftenlisten erstellt und wollten so erreichen, dass der Zebrastreifen von der Kreuzung wegkommt. Allerdings waren bislang alle Mühen umsonst.

Dazu sagte Stadtpressesprecher Thomas Blug: „Die Polizeiinspektion Burbach hatte diesen Unfall aufgenommen. Er ereignete sich nicht auf dem Zebrastreifen, sondern zwischen Zebrastreifen und Großer Weyersbergstraße. Der Zebrastreifen liegt an der richtigen Stelle und ist von allen Seiten gut einsehbar.“

Nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege sollten Zebrastreifen in der Gehrichtung der Fußgänger liegen, Umwege für Fußgänger sollten vermieden werden. „Bei einer Verlegung in die Gerhardstraße würden wahrscheinlich noch mehr Fußgänger die Straße außerhalb des Zebrastreifens queren, denn sie würden weiterhin den kürzesten Weg suchen“, glaubt Blug.

Eine Verlegung würde die Verkehrssicherheit daher nicht erhöhen. Die Lage des Zebrastreifens habe sich bewährt. Seit 2013 sei kein Unfall auf dem Zebrastreifen von der Polizei aufgenommen worden.

Paragraf 9, Absatz 3, Satz 3 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich mit dem Abbiegen eines Autos von einer Straße in eine andere. Dort heißt es: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ In Paragraf 3, Absatz 1, Satz 4 der StVO steht: „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“

Zu Zebrastreifen sagt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 26, Absatz 1: „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“

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