Warum manche Flüchtlinge jahrelang in Lebach festsitzen

Saarbrücken · Täglich kommen neue Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle in Lebach an. Doch es gibt auch einige, die bereits seit Jahrzehnten dort leben. Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten.

 In der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Lebach wurden auch Zelte für Neuankömmlinge errichtet.

In der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Lebach wurden auch Zelte für Neuankömmlinge errichtet.

Foto: Becker&Bredel

Der Saarländische Flüchtlingsrat (SFR) mahnt, in der aktuellen Situation die geduldeten Flüchtlinge , die teilweise seit Jahrzehnten in der Landesaufnahmestelle in Lebach wohnen, nicht aus dem Blick zu verlieren. "Obwohl ,Willkommenskultur‘ in aller Munde ist, heißt die Botschaft für einen Großteil der Flüchtlinge nach wie vor: Du bist hier unerwünscht", sagte Peter Nobert vom SFR. Dass in Lebach derzeit so viele Flüchtlinge seien, liege daran, dass die Landesaufnahmestelle seit Jahren als "Daueraufenthaltsstätte" zweckentfremdet worden sei.

Ein Beispiel sei der Fall des 35-jährigen Hussain Raza Shah aus Pakistan, der bereits seit 15 Jahren in Lebach lebt. Shah floh nach eigenen Angaben als 20-Jähriger vor der sunnitischen terroristischen Vereinigung "Sipa-e-Sahaba" nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Da er keine Papiere besitzt, kann er jedoch nicht nach Pakistan abgeschoben werden. Die Behörden werfen ihm mangelnde "Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen" vor: Er bemühe sich nicht genügend darum, beim pakistanischen Generalkonsulat einen Pass zu bekommen. Deshalb wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen, die er zeitweise hatte.

"Es kann nicht sein, dass Flüchtlinge jahrzehntelang in Lebach festsitzen, ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgenehmigung", kritisierte Nobert. Auf wie viele Menschen das zutrifft, konnte er nicht sagen. Auch das Innenministerium hat dazu keine Zahlen. Über die Aufenthaltsdauer werde keine Statistik geführt, erklärte eine Sprecherin.

Anfang August war das Aufenthaltsgesetz geändert worden. Nun können Langzeit-Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis bekommen - vorausgesetzt, sie leben seit acht Jahren in Deutschland und können ihren Lebensunterhalt sichern. Allerdings gilt die Regelung nicht für Flüchtlinge , die wegen Täuschung über ihre Identität oder Verweigerung der Passbeschaffung nicht abgeschoben werden können.

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