Stadt warnt vor illegaler Grünschnittentsorgung

Saarbrücken · Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt im Wald und auf anderen Grünflächen illegal ist und der Natur schadet. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden, teilt der ZKE mit.

Wenn man sie nicht kompostiert oder in der Biotonne entsorgt, müssen sie zur Kompostieranlage oder zu den Grünschnittcontainern gebracht werden. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro bestraft werden kann. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht die illegalen Ablagerungsstellen und zeigt Umweltsünder an.

Die Entsorgung von Grünschnitt in der Natur sei weder harmlos noch nützlich. Die Überdüngung und Fäulnisbildung durch den Grünschnitt führt zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der empfindlichen Böden. So können sich beispielsweise Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden.

Gartenabfälle können Samen von nichtheimischen Gewächsen enthalten, die nicht nur die heimische Flora, sondern auch die von ihr abhängigen Tiere verdrängen. Saarbrücker können ihren Grünschnitt in der grünen Biotonne des ZKE oder in der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie in den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt entsorgen.

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