Wenn der Grünschnitt über den Kopf wächst

Saarbrücken · Die Stadt weist darauf hin, dass die Entsorgung von Grünschnitt im Wald und Grünflächen illegal ist. Der Biomüll kann der Natur empfindlich schaden.

 Den Grünschnitt, der nicht mehr auf den eigenen Kompost passt, können Saarbrücker an speziellen Annahmestellen des ZKE abgeben. Foto: Archiv/Becker&Bredel

Den Grünschnitt, der nicht mehr auf den eigenen Kompost passt, können Saarbrücker an speziellen Annahmestellen des ZKE abgeben. Foto: Archiv/Becker&Bredel

Foto: Archiv/Becker&Bredel

Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt vielerorts auch die Gartensaison. Für viele Gärtner stellt sich nun die Frage: Wohin mit dem Grünschnitt?

So muss entsorgt werden: Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen stattdessen im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Wenn man sie nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt, müssen sie zur Kompostieranlage oder zu den Grünschnittcontainern gebracht werden. Wer seinen Grünschnitt im Wald oder in Grünanlagen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro bestraft werden kann. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht die illegalen Ablagerungsstellen und zeigt Umweltsünder an.

Warum illegale Grünschnittentsorgung der Umwelt schadet: Die Entsorgung von Grünschnitt in der Natur ist weder harmlos noch nützlich. Die Überdüngung und Fäulnisbildung durch den Grünschnitt führt zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der empfindlichen Böden. So können sich beispielsweise Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden. Gartenabfälle können Samen von nichtheimischen Gewächsen enthalten, die nicht nur die heimische Flora, sondern auch die von ihr abhängigen Tiere verdrängen. Das in Gartenabfällen enthaltene Nitrat beeinträchtigt außerdem die Wasserqualität, wenn es durch den Boden in das Grundwasser gelangt. Letztlich kommt auch die Entsorgung der illegalen Abfälle alle Steuerzahler teuer zu stehen.

Hier kann Grünschnitt abgegeben werden: Saarbrücker, die ihren Grünschnitt nicht über die grüne Biotonne oder einen Komposthaufen entsorgen können, haben die Möglichkeit, diesen ordnungsgemäß an der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abzugeben.

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Weitere Infos zu Grünschnitt, Öffnungszeiten der Annahmestellen und Wertstoffzentren sowie zur Biotonne gibt es auf folgenden Internetseiten: www.zke-sb.de/gruenschnittwww.zke-sb.de/biotonne

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