Grundschulen informieren Eltern über Anmelde-Termine
Saarbrücken · Alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2009 und dem 1. Juli 2010 geboren wurden, werden im nächsten Jahr eingeschult. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihren Nachwuchs bis Samstag, 14. November, bei der zuständigen Grundschule anzumelden und die Kinder mitzubringen. Dies gilt auch für den Fall, dass Eltern die Einschulung ihre Kinder zurückstellen lassen wollen. Förderung in Deutsch
Alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2009 und dem 1. Juli 2010 geboren wurden, werden im nächsten Jahr eingeschult. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihren Nachwuchs bis Samstag, 14. November, bei der zuständigen Grundschule anzumelden und die Kinder mitzubringen. Dies gilt auch für den Fall, dass Eltern die Einschulung ihre Kinder zurückstellen lassen wollen.
Förderung in Deutsch
Die Grundschulen schreiben die Eltern an und teilen ihnen den Anmeldetermin mit. Eltern , die nach dem 1. September 2015 nach Saarbrücken gezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich bei der zuständigen Schule melden. Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Impfpass sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich. Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch. Die Teilnahme ist freiwillig.