Flughöhe soll ab April „fallweise“ angehoben werden

Saarbrücken · Die "fallweise" Anhebung der Flughöhe bei militärischen Übungsflügen über dem Saarland soll voraussichtlich ab April erfolgen. Die entsprechende Weisung werde derzeit mit der Luftwaffe abgestimmt und solle zum 1. April in Kraft treten, sagte Oberst Andreas Hoppe vom Bundesverteidigungsministerium gestern der SZ.

Im Januar hatten Verteidigungsministerium und Landesinnenministerium Maßnahmen vorgestellt, die den Fluglärm über dem Saarland reduzieren sollen - unter anderem soll im Übungsraum TRA Lauter, der das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz umfasst, die niedrigste zulässige Flughöhe "fallweise" von 3000 Meter auf 4000 bis 5000 Meter angehoben werden. Wie oft das tatsächlich geschehen wird, ist unklar. "Wenn es möglich ist, wird die Flughöhe angehoben", erklärte Hoppe. Dies werde tagesaktuell entschieden und hänge von drei Faktoren ab: vom Wetter, vom Luftverkehr im darüberliegenden Luftraum und von "übungstaktischen Gründen".

Im Jahr 2015 wurden in den acht Übungszonen in Deutschland 3047 Flugstunden absolviert. Davon 764 in der TRA Lauter, also rund ein Viertel und damit die meisten Stunden. Dies liegt Hoppe zufolge daran, dass in der Nähe gleich drei Fliegerhorste liegen: Nörvenich, Büchel und Spangdahlem. Der Flug in weiter entfernt gelegene Übungsräume würde laut Hoppe zu teuer werden. So koste etwa eine Flugstunde des Eurofighters den deutschen Steuerzahler 70 000 Euro.

Der Fluglärm war auch Thema im Innenausschuss des Landtags. Die Grünen-Fraktion zeigte sich enttäuscht von den angekündigten Maßnahmen. "Eine gleichmäßigere Verteilung der Übungsflüge über alle acht Korridore bundesweit ist noch immer nicht in Sicht", sagte Fraktions-Vize Klaus Kessler . Dabei sei genau das die Grundvoraussetzung, um den Fluglärm über dem Saarland deutlich einzuschränken.

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