Nach versuchtem Totschlag bleibt 33-Jähriger in der Psychiatrie

Saarbrücken · Das Landgericht hat einen Saarbrücker, der im August einen Widersacher nach einem Streit angeschossen hatte, des versuchten Totschlags schuldig gesprochen. Ein Teil seiner Strafe kann er in einer Entziehungsanstalt absitzen.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Sein Schlusswort hat der 33-jährige Angeklagte gestern vor dem Saarbrücker Landgericht dazu genutzt, um Reue zu zeigen und sich bei seinem Opfer zu entschuldigen. Im Laufe des Prozesses hatte er eingeräumt, seinen Kontrahenten nach einem Kneipenstreit angeschossen zu haben.

Der drogenabhängige Angeklagte willigte jetzt ein, seinem Opfer 4000 Euro Schmerzensgeld in Raten zu bezahlen. Nicht nur diese Zahlung und sein Geständnis sollten sich auf die von Oberstaatsanwalt Adi Brass geforderte Gesamtstrafe (weitere Urteile gegen den Angeklagten werden eingerechnet) von sechs Jahren und sechs Monaten mildernd auswirken. Auch übermäßiger Alkoholkonsum und vor allem Drogensucht sprachen für eine verminderte Schuldfähigkeit. In diesem Punkt waren sich in ihren Plädoyers sowohl die Anklage, die bei der Tat eine erwiesene Tötungsabsicht sah, als auch die Verteidigung, die das bestritt, einig. Verteidiger Michael Rehberger räumte ein, dass es sich bei den Schüssen nicht um Notwehr gehandelt habe. Als er von dem Opfer mit einem Gürtel angegriffen wurde, hätte "mein Mandant fliehen können, ohne von der Waffe Gebrauch zu machen", so Rehberger. Er beantragte eine Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, zwei Jahre weniger als von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gefordert. Außerdem solle sein Mandant weiterhin in der Entziehungsanstalt in Merzig untergebracht worden, damit die "Wurzel allen Übels" therapiert wird - die Drogensucht , die bis zum tragischen Abend immer wieder zu Brüchen im Leben des Angeklagten geführt hatte.

Diesem Antrag folgte das Gericht und verurteilte den 33-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft. In dem Fall des Mannes, der seit seinem 13. Lebensjahr mit Drogen lebe, sei die Fortführung der bereits begonnenen Therapie "dringend geboten", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Weber in der Urteilsbegründung. Dieser Behandlung wird sich der 33-Jährige, der das Urteil akzeptieren will, ohne Unterbrechung durch einen Gefängnisaufenthalt in der Forensik in Merzig weiter unterziehen.

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