Bordell-Werbung Paradies vor Friedhof unerwünscht

Riegelsberg · Geschmacklos finden Friedhofbesucher die rollende Werbung eines Saarbrücker Bordells. Betreiber verspricht Abhilfe.

 Auf dem Parkplatz am Riegelsberger Friedhof will das Werbefahrzeug Männer auf direktem Weg ins „Paradise“ locken – ein Großraumbordell in Saarbrücken. Ein Parkverbot auf einem öffentlichen Parkplatz für ein bestimmtes Fahrzeug auszusprechen, ist rechtlich problematisch. Die Gemeinde Riegelsberg prüft, was sie als Hausherr tun kann. Foto: mj

Auf dem Parkplatz am Riegelsberger Friedhof will das Werbefahrzeug Männer auf direktem Weg ins „Paradise“ locken – ein Großraumbordell in Saarbrücken. Ein Parkverbot auf einem öffentlichen Parkplatz für ein bestimmtes Fahrzeug auszusprechen, ist rechtlich problematisch. Die Gemeinde Riegelsberg prüft, was sie als Hausherr tun kann. Foto: mj

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(mj/) "Zum Paradies mögen Engel Dich geleiten", so lautet eine Textzeile aus der katholischen Trauerliturgie. In Riegelsberg wartete am Wochenende das "Paradise" sogar schon vor dem Friedhof, allerdings auf sehr weltliche Freuden ausgerichtet und in diesem Falle mit dem Versuch, nur Männern den Weg zum "Paradise" zu weisen: Das Werbefahrzeug des Saarbrücker Großbordells "Paradise" parkte, mit wechselndem Standplatz, vor dem Waldfriedhof - es handelt sich um einen Kleintransporter mit einer großen Werbetafel auf der Ladefläche, darauf ist eine recht luftig gekleidete Dame abgebildet, verbunden mit dem eindeutigen Slogan: "Alles, was Man(n) will".

Hinzu kommt: Die vergangenen Tage standen auch Beerdigungen an. Friedhofsbesucher, Gäste der Trauerfeiern und Passanten waren alles andere als begeistert von der Bordell-Werbung am Friedhof, einige sprachen von einer "Geschmacklosigkeit" und "Respektlosigkeit.

Die gute Nachricht gleich vorweg: "Das soll nicht wieder vorkommen", sagte am gestrigen Montag Bruno Piovesan, Mitbetreiber des Bordells, im Gespräch mit unserer Zeitung. - Das Ganze war also kein schlechter Werbegag, sondern in Ungedanken geschehen. Er sehe ein, so Piovesan, dass die Werbung bei den Friedhofsbesuchern nicht gut ankomme.

Dass die Sache ohne großes Aufhebens beigelegt werden kann, erleichtert die Angelegenheit. Denn grundsätzlich ist der Parkplatz am Friedhof ein öffentlicher Parkplatz. Das macht es schwierig, gegen ein dort parkendes Werbefahrzeug - auch das eines Bordells - vorzugehen, erklärt die stellvertretende Riegelsberger Ordnungsamtsleiterin Karin Feld, die ebenfalls das Gespräch mit den Betreibern suchen wollte. Parallel dazu habe man aber auch schon eine Prüfung in die Wege geleitet, ob es nicht doch eine rechtliche Handhabe als Eigentümer des Parkplatzes gibt, einem Einzelfahrzeug das Parken zu untersagen - denn schon am Freitag hatte ein Bestattungsunternehmen die Initiative ergriffen und auf die unschöne Situation hingewiesen.

Des Weiteren gilt auf dem Parkplatz die Parkscheiben-Regelung, die nur zweistündiges Halten an einer Stelle erlaubt. Daher hatte man sich auch zusätzlich die Strategie zurecht gelegt (und auch schon damit begonnen), wiederholt zu kontrollieren, ob der Wagen ordnungsgemäß parkt oder ob ein "Knöllchen" fällig wird. Eine ähnliche Methode hatte man schon mal in der Nähe am Saarbahn-Park&-Ride-Platz angewandt - nach Strafzetteln (der Transporter war zu groß für dortige Parkplätze) wurde der Wagen dort nicht mehr abgestellt. Ein grundsätzliches Verbot der Werbung sei nicht möglich (es handelt sich bei dem Bild auf dem Plakat nicht um eine pornografische Darstellung - in diesem Fall wäre ein Verbot möglich gewesen). Betrachtet man sich Illustrierte am Kiosk oder manche herkömmliche Werbung im Fernsehen, so sei mitunter mehr nackte Haut zu sehen als auf dem Paradise-Plakat.

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Mit dem Großbordell kamen auch schärfere Gesetze Schlechter Ruf beflügelt Gesetzgebung: Das Großbordell "Paradise", am Ortsrand von Saarbrücken-Burbach in Richtung Riegelsberg gelegen, wurde 2014 eröffnet. Schon im Vorfeld hatte der Bau zum damals aufkeimenden Ruf Saarbrückens als "Prostitutions-Hochburg" beigetragen. 2014 wurde aber auch die Prostitution betreffende Gesetzgebung im Saarland verschärft: Der Saarbrücker Straßenstrich wurde stark verkürzt, die Sperrstunde ausgeweitet und eine Kondompflicht eingeführt. Der Polizei wurden schärfere Kontrollen ermöglicht.

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