Mit Knalleffekt ins neue Jahr

St Ingbert · Leuchtfeuer und Böller sind für viele Hobby-Feuerwerker ein einmaliges Vergnügen in der Silvesternacht, für das man sich mit jeder Menge krachendem Material eingedeckt hat. Einige St. Ingberter genehmigen sich aber auch an anderen Jahrestagen den Raketenzauber. Die privaten Feuerwerke sind aber inzwischen seltener gefragt.

 An Silvester werden wieder zahlreiche große Feuerwerke gezündet, auch in der Mittelstadt St. Ingbert. Foto: Fotolia

An Silvester werden wieder zahlreiche große Feuerwerke gezündet, auch in der Mittelstadt St. Ingbert. Foto: Fotolia

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Jetzt ist es wieder soweit: Am 31. Dezember heißt es: Auf Wiedersehen altes Jahr, hallo neues Jahr. Heißt auch, dass viele Bürger wieder Raketen abfeuern werden, die den Himmel hell erleuchten. So weit, so gut. Für diesen Abend braucht in Deutschland niemand über 18 eine Genehmigung. Da ist das Böllern erlaubt. Anders an allen Tagen außer dem 31. Dezember und dem 1. Januar. Dann müssen Privatleute zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt einen Antrag "zum Kauf und Gebrauch von Kleinfeuerwerk der Klasse II" stellen. So erklären es Claudia Motsch und Henning Fremgen vom Ordnungsamt der Stadt St. Ingbert in einem Gespräch mit unserer Zeitung. Aber nicht nur das: Der Antrag auf Böllerei außerhalb der Silvesternacht kostet den Privatmann 50 Euro Gebühr. Diese wurde laut Claudia Motsch im Jahre 2012 von 31 auf 50 Euro angehoben. "Seitdem sind die Anträge rückläufig", erklärt sie. 2010 sind in St. Ingbert 23 Anträge eingereicht worden, 2011 waren es 26, 2012 dann nur noch neun, im vergangenen Jahr 8 und dieses Jahr 13 . Allerdings handelt es sich dabei um private und gewerbliche Böllerei.

Ausgebildete Pyrotechniker mit Befähigungsschein müssen ihre Böllerei lediglich zwei Wochen vor dem Ereignis anzeigen. Aber auch sie dürfen laut Motsch nicht in jeder Gegend böllern. Verboten ist das beispielsweise in der Nähe von Krankenhäusern.

Privatleute können mit ihrem bewilligten Antrag dann in pyrotechnischen Läden oder im Internet ihr Feuerwerk kaufen. Ohne bekommen sie, außer sie kaufen es in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember, keins verkauft. Bei der Klasse II, um die es bei dem Antrag geht, handelt es sich um "normale" Raketen , die nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen.

Wer einen Antrag seitens des Ordnungsamtes genehmigt bekommt, der muss versichern, dass ein Feuerlöscher dabei ist, das Gebiet abgesperrt wird und es muss eine verantwortliche Person benannt werden. Zudem muss fünf Minuten vor dem Start die Flugsicherung informiert werden. Wenngleich das Ordnungsamt das im Vorfeld schon über das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr tut. "Ebenso informieren wir die Polizei ", so Motsch weiter.

Feuerwerk der Klasse I, was zum Beispiel Tischfeuerwerk ist, darf das ganze Jahr über ohne Genehmigung abgefeuert werden und ist auch immer frei verkäuflich.

Werden all diese Vorgaben nicht beachtet, droht ein Bußgelderlass. Verstöße kosten laut Motsch 100 Euro und mehr.

Die Verwaltungsangestellten Motsch und Fremgen geben zudem zu bedenken, dass man mit dem in Deutschland erworbenen Feuerwerk nicht nach Frankreich fahren darf und umgekehrt.

Die Anlässe für Feuerwerke außerhalb der Silvesternacht sind laut Motsch und Fremgen neben Veranstaltungen wie Kirmes oder Stadtfeste überwiegend Hochzeiten und runde Geburtstage .

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