Leserbrief zum Thema Windräder

Einöd · Nach Grundgesetz einfach unzulässig

Zu "Einfluss der Stadt bleibt gering", SZ vom 11. Dezember:

In der ersten Bürgeranhörung zu den vier geplanten, 200 Meter hohen Windrädern auf der weißen Triesch vermisse ich zum Beispiel Aussagen über die dort heimischen verschiedenen geschützten Arten von Fledermäusen und Milanen, die durch die Windräder "auf der Strecke" bleiben. Dies ist nach dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Tierschutz unzulässig. Deswegen wurde schon häufig der Bau von Windkrafträdern in Deutschland untersagt. Ferner: Bei den Patienten des nur rund zwei Kilometer entfernten Universitätsklinikums (besonders nahe gelegen Neurologie und Psychiatrie) kann es durch Infraschallwellen (von Windkrafträdern produziert) zu Hirnstromveränderungen mit Gesundheitsstörungen kommen. Die geplanten Windräder werden in massiver Weise das Ortsbild verschandeln und sicherlich dem Homburger Tourismus schaden. Die enormen Pachtzahlungen (wohl rund 50 000 Euro je Windrad) jährlich an die Grundstückseigentümer rechtfertigen in keinster Weise den angerichteten Schaden.

Richard Berthold, Einöd

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