Bürgerinitiative ruft Verwaltungsgericht an

Weiskirchen. Die Initiatoren des Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald innerhalb der Gemeinde Weiskirchen haben, wie angekündigt, beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage erhoben, teilten sie jetzt mit. Diese richtet sich gegen die Entscheidung des Gemeinderates von Weiskirchen in seiner Sitzung am 30

Weiskirchen. Die Initiatoren des Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald innerhalb der Gemeinde Weiskirchen haben, wie angekündigt, beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage erhoben, teilten sie jetzt mit. Diese richtet sich gegen die Entscheidung des Gemeinderates von Weiskirchen in seiner Sitzung am 30. September, mit der das Bürgerbegehren als unzulässig abgewiesen worden ist. Die Entscheidung war mit den Stimmen von CDU, FDP und Grün-Alternativer Liste gefallen, gegen den Widerstand von SPD und FWG.

Formale Fehler?

Zur Begründung hatte es seinerzeit geheißen, dass die in dem Begehren formulierte Fragestellung, nämlich auf den Bau von Windkraftanlagen im Gemeindewald zu verzichten, die Planungshoheit der Gemeinde unmittelbar betreffe - das lasse aber das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) nicht zu. Zudem gebe es weitere formale Fehler in dem Bürgerbegehren. In einem Punkt erfüllt das Bürgerbegehren, das von Vertretern der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen im Wildpark und im Wald von Weiskirchen angestrengt wurde, aber die formalen Voraussetzungen des KSVG: Hinter dem Begehren stehen 1250 Unterstützerunterschriften, etwa 400 mehr als gefordert.Die Klage gegen den Gemeinderat hat nach Auskunft von Edgar Hoff, dem Vorsitzenden der BI, ein Ziel: "Das Gericht möge feststellen, dass das Begehren zulässig ist und den Gemeinderat verpflichten, in diesem Sinne zu entscheiden." Auf 35 Seiten zuzüglich rund 100 Anlagen trägt der Rechtsanwalt der Initiatoren des Bürgerbegehrens vor, dass den Bürgern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, darüber zu entscheiden, ob im Wald der Gemeinde Weiskirchen Windkraftanlagen gebaut werden sollen oder nicht. Nach Auffassung des Klägers stehen diesem Anliegen keine rechtlichen Hindernisse entgegen.

Die BI, die hinter dem Bürgerbegehren steht, legt Wert auf die Feststellung, dass es bei dieser Klage nicht um die Frage "Windkraftanlagen Ja oder Nein" geht, sondern ausschließlich um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, dessen Ziel es sei, die Bürger über diese Frage eigenständig entscheiden zu lassen. cbe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort