Maßnahmen in Perl und Mettlach aufgehoben Keine Stallpflicht mehr für Huhn und Co.

Perl/Mettlach · Die Stallpflicht für Vögel in den Gemeinden Perl und Mettlach ist aufgehoben worden. Dies hat das Umweltministerium mitgeteilt. Nachdem sich die Geflügelpest im Herbst des vergangenen Jahres in ganz Deutschland ausgebreitet hatte, waren auch in unserer Region entsprechende Maßnahmen durchgesetzt worden.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Stefan Thomas

Ende Dezember des vergangenen Jahres war zudem bei einem Schwan, der an der Mosel aufgefunden worden war, der Erreger nachgewiesen worden.

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Umweltministeriums und des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) sei eine Restriktionszone in den Gemeinden Perl und Mettlach zum Schutz vor der Geflügelpest nun aber nicht mehr erforderlich. Alle angeordneten Maßnahmen, wie beispielsweise Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel, werden aufgehoben. Weiterhin wird jedoch auf die Einhaltung der erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag durch Wildvögel, auch in Kleinbetrieben, hingewiesen.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt das Saarland nach Ministeriumsangaben das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden, heißt es weiter. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

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