Orscholz Dehoga will Hotels und Lokale früher wieder öffnen

Orscholz · Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Sachen Einzelhandel fordert der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga im Saarland eine Neubewertung der Schließung von Gastronomie und Hotellerie im Land. Das Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen nicht nur der Sieben-Tage-Inzidenzwert eine Rolle spielen könnte.

 Nach Ansicht des Dehoga Saarland muss eine frühere Öffnung des Gastgewerbes erfolgen.

Nach Ansicht des Dehoga Saarland muss eine frühere Öffnung des Gastgewerbes erfolgen.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Jedenfalls müsse zudem die aktuelle Situation im Gesundheitswesen berücksichtigt werden.

Genau das habe der Dehoga schon seit längerem getan: „Gebetsmühlenartig forderte der Branchen-Verband die Politik auf, sie solle prüfen, welche weiteren objektiven Faktoren und Kennziffern von Relevanz sind“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Das könnten etwa die Impfquote, das Alter der Infizierten, die Krankheitsverläufe oder auch die Auslastung des Gesundheitssystems sein.

Ein wichtiger Aspekt in der Beschlussbegründung des OVG zielte auf die vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierte Risikobewertung einzelner  Branchen, die sich an den Kriterien des individuellen Infektionsrisikos und des Anteils am Gesamtinfektionsgeschehen orientieren. Hier werde der Einzelhandel als „niedrig“ eingestuft. Und genau diese Risikoeinstufung gelte auch für die Hotellerie und für Zusammenkünfte im Freien. „Für mich gibt es da nur eine logische Konsequenz: Im Sinne einer Gleichbehandlung mit anderen Branchen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit muss eine frühere Öffnung des Gastgewerbes erfolgen“, sagt Michael Buchna aus Orscholz, Präsident des Dehoga Saarland.

Auch über die Öffnungsbedingungen müsse man reden: „Wieso bedarf es beispielsweise in der Außengastronomie neben einem nachgewiesenen Negativtest noch einer vorherigen Anmeldung, wenn bei schönem Wetter sowieso viele Menschen im Freien unterwegs sind? Wichtig ist dann lediglich, dass für eine Nachverfolgung die Daten der Anwesenden erfasst sind.“ Das RKI  habe am 8. März festgestellt, dass die hohen bundesweiten Fallzahlen in Haushalten, im beruflichen Umfeld sowie auch in Alten- und Pflegeheimen verursacht werden. Deshalb gebe es keinen Grund, vom Gastgewerbe weiterhin zu verlangen, ein Sonderopfer zu bringen.

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