In St. Ingbert und Blieskastel Nach OVG-Urteil sind alle Läden in den Innenstädten wieder offen

St Ingbert/Blieskastel · Das Oberverwaltungsgericht hat die Termin-Regelung für den saarländischen Einzelhandel gekippt. Dem Urteil folgend öffneten am Donnerstag viele Geschäfte auch für Laufkundschaft.

 Nicole Bludau darf ihre Modeboutique in der St. Ingberter Innenstadt wieder für Kunden öffnen.   Foto: Vincent Bauer

Nicole Bludau darf ihre Modeboutique in der St. Ingberter Innenstadt wieder für Kunden öffnen. Foto: Vincent Bauer

Foto: Vincent Bauer

Nur wenige Stunden, nachdem die höchsten saarländischen Verwaltungsrichter am Mittwochnachmittag die mit der Corona-Pandemie begründeten Einschränkungen teilweise aufgehoben hatten (wir berichteten), zogen Ladenbesitzer in St. Ingbert und Blieskastel ihre Konsequenzen. „Alle Läden sind wieder offen.“ Das berichtete am Donnerstagmittag Wolfgang Blatt, der Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden beim Verein Handel und Gewerbe (HGSI) in St. Ingbert. Der Innenstadtberater von HGSI war beim Anruf der SZ gerade auf einem Rundgang durch die Fußgängerzone. Dort zählte er spontan einige der größeren Geschäfte auf, wo Kunden jetzt wieder einkaufen dürfen: NKD, Tedi, Woolworth, Tchibo. Besonders wichtig sei die vor Gericht erstrittene Lockerung jedoch auch für inhabergeführte Läden, so Blatt.

Die Beobachtung in der Innenstadt bestätigte auch Martina Quirin, die Leiterin der Stabsstelle Wirtschaft im St. Ingberter Rathaus. Sie berichtete zugleich von zahlreichen Anrufen, die sie und ihre Kollegin Julia Haberer-Settele vom Stadtmarketing am Donnerstagmorgen entgegengenommen haben. „Viele Ladeninhaber wollten wissen, was das Urteil des OVG vom Mittwoch für sie bedeutet.“ Quirin fasste das Wichtigste kurz zusammen: Jetzt ist es Läden möglich, einen Kunden pro 15 statt zuvor 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einzulassen. Die Wirtschaftsfördererin machte allerdings auch deutlich, dass das Urteil zur Ladenöffnung in einem Eilverfahren gefällt wurde und demzufolge noch nicht in der aktuellen Rechtsverordnung des Landes berücksichtigt werden konnte. „Ich gehe aber davon aus, dass die Verordnung in Kürze angepasst wird“, sagte Martina Quirin. Nach ihren Angaben nutzten aber auch andere Branchen die neue „Freiheit“. So hätten sich beispielsweise Sonnenstudios ebenfalls im St. Ingberter Rathaus gemeldet. „Auch hier wird jetzt wieder mit einem Kunden pro 15 Quadratmeter gerechnet“, so Quirin.

In den Einkaufsläden gelten im Übrigen unverändert strenge Hygieneregeln, teilweise werden auch die bisherige Terminvereinbarung sowie das Abholen von Waren fortgesetzt.

 Roman Schmidt vor seinem wieder geöffneten Fotoshop.

Roman Schmidt vor seinem wieder geöffneten Fotoshop.

Foto: Roman Schmidt

Ein ähnliches Bild wie in St. Ingbert zeigte sich am Donnerstagvormittag auch in der Altstadt von Blieskastel. Auch dort hatten am Donnerstagvormittag, auf das aktuelle OVG-Urteil vom Mittwoch gestützt, etliche Betreiber ihre zuvor geschlossenen Läden wieder geöffnet, wie Mitglieder der Gewerbevereinigung „Prokaschdel“ der SZ bestätigten.

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