Mettlach LfS sperrt die Mettlacher Saarbrücke für den Schwerlastverkehr

Mettlach · Die Saarbrücke in Mettlach (L 176) wird mit Wirkung von diesem Samstag, 6. März, für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Die teilte der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) am Freitag kurzfristig mit.

 Die Saarbrücke soll laut LfS überprüft werden.

Die Saarbrücke soll laut LfS überprüft werden.

Foto: rup/Rolf Ruppenthal

In der Mitteilung heißt es weiter, dass an der Hängebrücke, die Mettlach mit dem Ortsteil Keuchingen verbindet, derzeit die nach DIN 1076 vorgeschriebene Hauptprüfung stattfinde. „Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung sind weitere Nachprüfungen nötig. Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen untersuchen die Brücke daher derzeit intensiv“, sagt Thomas Thiel, Pressesprecher des Landesbetriebes. Als Sicherheitsmaßnahme werde die Brücke abgelastet und folglich für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Diese Sperrung trete zum 6. März in Kraft und gelte „bis auf Weiteres“.

Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werde eine großräumige Umleitung eingerichtet. Schwerverlastverkehr, der aus Mettlach in Richtung Keuchingen unterwegs ist, muss auf die B 51 nach Besseringen ausweichen und wird von da zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen der A 8 geleitet. Dort ist der Autobahn Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, die von Keuchingen nach Mettlach gelangen wollen, gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr, einschließlich von Einsatzfahrzeugen von Hilfsdiensten sowie für Linien-Busse des ÖPNV, bleibe die Brücke frei befahrbar. „Des Weiteren werden in den nächsten Wochen regelmäßig Kontrollen auf der Brücke durchgeführt“, teilt der LfS weiter mit.

Diese könnten zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Abschließend kündigt der Landesbetrieb an, über den weiteren Fortgang der Prüfungen zu gegebener Zeit zu informieren.

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