Stadtrat Merzig macht den Weg frei für neues Getränkecenter

Merzig · Der Losheimer Bierverlag Kessler kann im Merziger Gewerbegebiet Rieffstraße ein neues Getränkecenter mit angegliedertem Fachgeschäft für Tierfutter errichten. Der Stadtrat Merzig schaffte dafür in seiner Dezember-Sitzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen, indem er einer Änderung des Bebauungsplanes für das entsprechende Gelände zustimmte. Die beiden neuen Märkte sollen hinter dem Möbelpark entstehen. Nach dem bisherigen Bebauungsplan waren der Vertrieb von Getränken sowie der Handel mit Tierfutter in diesem Gebiet nicht zulässig, da es sich um so genannten zentrenrelevante Sortimente handelt - diese sollen vorrangig in der Innenstadt vertrieben werden und nicht, wie im Falle der Rieffstraße, auf der "grünen Wiese". Standort für Tierfutter-Handel

Der Losheimer Bierverlag Kessler kann im Merziger Gewerbegebiet Rieffstraße ein neues Getränkecenter mit angegliedertem Fachgeschäft für Tierfutter errichten. Der Stadtrat Merzig schaffte dafür in seiner Dezember-Sitzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen, indem er einer Änderung des Bebauungsplanes für das entsprechende Gelände zustimmte. Die beiden neuen Märkte sollen hinter dem Möbelpark entstehen. Nach dem bisherigen Bebauungsplan waren der Vertrieb von Getränken sowie der Handel mit Tierfutter in diesem Gebiet nicht zulässig, da es sich um so genannten zentrenrelevante Sortimente handelt - diese sollen vorrangig in der Innenstadt vertrieben werden und nicht, wie im Falle der Rieffstraße, auf der "grünen Wiese".

Standort für Tierfutter-Handel

In ihrem Abwägungsvorschlag für den Stadtrat wies die Verwaltung jedoch darauf hin, dass die gängigen Betriebsformen von Getränkemärkten sowie Tierfutter-Handel jedoch ausreichend große Stellplatzflächen und verkehrsgünstige Lage benötigen. Dies sehe die Verwaltung in der Rieffstraße als gegeben an. Somit schlug sie auch vor, die Bedenken der Landesplanung, die diese im Rahmen der Anhörung zu den Plänen geltend gemacht hatte, nicht zu berücksichtigen.

Für die Landesplanungsbehörde ist das Vorhaben nicht zustimmungsfähig, da es im Widerspruch zu den Zielen der Landesentwicklungspläne Siedlung und Umwelt stehe.

Der Rat folgte jedoch mehrheitlich (zwei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen) der Sicht der Verwaltung und beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes, die eine Realisierung des Vorhabens ermöglicht.

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