Kommunalpolitiker sauer wegen „Maulkorb-Erlasses“

Beckingen · Keine Diskussion über das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA (TTIP) im Beckinger Rat – obwohl von den Folgen des Abkommens auch die Gemeinden vor Ort betroffen wären.

Als "Maulkorb-Erlass" bezeichnet Elmar Seiwert, Fraktionschef der Linken im Beckinger Gemeinderat, dass Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte sich nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen Europa und Amerika (TTIP) beschäftigen dürfen. Laut einem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst für den Bundestag erstellt hat, ist das verboten. Nur zu gerne hätten die Fraktionen im Beckinger Gemeinderat in ihrer Sitzung die Resolution des Deutschen Städte- und Gemeindetages zu TTIP verabschiedet. Sieht der Städte- und Gemeindetag doch die Gefahr, dass unter anderem die Selbstverwaltung der Kommunen eingeschränkt wird. Es ist nicht erwünscht, dass Stadt- und Gemeinderäte über TTIP reden, mehr noch: Es ist sogar verboten. Mit Verweis auf diese Expertiese bat Bürgermeister Erhard Seger , den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen - ein Wunsch, dem die Fraktionen einstimmig Folge leisteten. Dieses Redeverbot "entspricht nicht unserem Demokratieverständnis und zeigt einmal mehr, dass das Freihandelsabkommen über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werden soll", moniert Seiwert. Für ihn steht fest: "Öffentlichkeitsbeteiligung oder Mitbestimmung ist nicht erwünscht."Derweil konstatiert seine Parteikollegin Dagmar Ensch-Engel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: "Die Linke lehnt TTIP ohnehin generell ab, da dies eine weitere unheilvolle Wendung zur marktkonformen Demokratie im Sinne der globalen Konzerne wäre." Über das Gutachten verlangt sie Aufklärung.

Zwar kämen die Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes zu dem Schluss, dass erhebliche Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde zu erwarten seien. Aber es sei nicht ersichtlich, dass Gemeinden im Vergleich zu anderen besonders betroffen seien. In ihrer Argumentation bezieht sich die Expertise auf Urteile des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichtes von vor 25 Jahren, die damals klärten, ob Kommunalparlamente ihre Region zur "atomwaffenfreien Zone" erklären könnten. Das durften sie nach Interpretation des Wissenschaftlichen Dienstes nicht - ebenso wie sich Kommunalparlamente heute gegen TTIP aussprechen dürfen.

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