Nach dem Finanzskandal Zwei Profis sollen an die LSVS-Spitze

Saarbrücken · Als Konsequenz aus dem millionenschweren Finanzskandal soll ein neues Gesetz die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten beim Landessportverband neu regeln.

 An der Hermann-Neuberger-Sportschule soll bald ein neues Gesetz gelten. CDU und SPD wollen die Regeln für den Landessportverband ändern.

An der Hermann-Neuberger-Sportschule soll bald ein neues Gesetz gelten. CDU und SPD wollen die Regeln für den Landessportverband ändern.

Foto: Robby Lorenz

Der krisengeschüttelte Landessportverband Saar (LSVS), der rund 370 000 Sportler in Fachverbänden unter seinem Dach organisiert, steht vor einer grundlegenden Neuorganisation. Derzeit hat Krisenmanager und Sanierungsexperte Michael Blank als „Chief Restruction Officer“ (CRO) das Sagen – in Abstimmung mit dem neuen Präsidium um Adrian Zöhler. Blanks Aufgabe ist es, die Umsetzung des Sanierungskonzeptes des Verbandes mit rund 30 Millionen Euro Schulden und einem Haushaltsvolumen von 15 Millionen Euro zu überwachen. Der LSVS finanziert sich fast ausschließlich über das „Sportachtel“. Der Verband ist Gesellschafter der Saartoto GmbH, die 12,5 Prozent ihrer Wetteinsätze (2018: 13,1 Millionen Euro) unmittelbar an den Sport überweisen muss.

Die bisherigen Regelungen für die Körperschaft des öffentlichen Rechts sehen insbesondere das ehrenamtlich wirkende Präsidium in der Verantwortung für die Finanzen und die laufenden Geschäfte. Die bisherige Hauptgeschäftsführung war eigentlich nur Hilfsorgan. Dies führte letztlich dazu, dass die Staatsanwaltschaft im millionenschweren Finanzskandal um den Verband das komplette frühere Präsidium um Ex-Präsident Klaus Meiser sowie drei weitere ehemalige Verantwortliche ins Visier nahm. Aktuell steht der Vorwurf der Haushaltsuntreue im Raum. Die Ermittlungen können möglicherweise, falls die Betroffenen zustimmen, gegen Zahlung von hohen Geldbeträgen eingestellt werden.

Geht es nach den Vorstellungen von CDU und SPD im Landtag und der Landesregierung, wird der LSVS künftig wie ein großes mittelständisches Unternehmen aufgestellt. Zwei Profis mit ökonomischem und sportlichem Fachwissen sollen den Verband hauptamtlich und verantwortlich managen. Sie übernehmen als Vorstand den Großteil der Aufgaben, die bisher das Präsidium zu erledigen hat. Die Doppelspitze, für die das Vieraugenprinzip vorgesehen ist, soll für maximal fünf Jahre verpflichtet werden. Vertragsverlängerungen sind möglich. Der neue Vorstand soll spätestens Ende 2021 installiert sein. Dann endet Blanks Einsatz als Sanierer. Dies ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, den die Fraktionen der großen Koalition bereits für die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause, am 19. Juni, ins Plenum einbringen wollen. Voraussichtlich im Herbst ist nach einer Anhörung die Verabschiedung in zweiter Lesung geplant. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes gehen nach SZ-Informationen auf Vorschläge des so genannten Lenkungsausschusses in Sachen LSVS zurück. In diesem „Krisenrat“ wirken neben den Fraktionschefs Alexander Funk (CDU) und Stefan Pauluhn (SPD) auch die Staatssekretäre Jürgen Barke (Wirtschaft, SPD) und Christian Seel (Innen, CDU) mit. Das Innenministerium leistete bei der Vorlage „zur Neustrukturierung des LSVS“ entsprechende „Formulierungshilfe“. In diesem Ressort ist die Rechtsaufsicht über den LSVS angesiedelt. Dies soll auch so bleiben.

Der Gesetzesentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, ist in der CDU/SPD-Koalition derzeit in der Feinabstimmung. Neu für den LSVS wird, so das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, die Einrichtung eines neunköpfigen Aufsichtsrates. Diesem ehrenamtlichen Gremium fallen demnach Kontrollaufgaben zu. Die Aufsichtsräte, deren Vorsitzender und Vizevorsitzender mit Blick auf repräsentative Aufgaben die Bezeichnungen „Präsident“ und „Vizepräsident“ tragen sollen, bestellen und kontrollieren „die hauptamtliche Spitze“ (Vorstand). Als „unabhängiges Kontrollorgan“ soll der Aufsichtsrat zudem den Wirtschaftsplan genehmigen. In dem Gesetzesentwurf ist für die Aufsichtsräte notiert: „Die Zahlung von pauschalen Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand ist in angemessener Höhe zulässig.“

Der bisherige LSVS-Vorstand aus Mitgliedern der Fachverbände wird voraussichtlich entfallen. Stattdessen ist vorgesehen, die Kompetenzen der Mitgliederversammlung als Organ des LSVS zu stärken. Jeder Fachverband soll mindestens ein Mitglied in die Versammlung entsenden. Dieses Gremium wählt den Aufsichtsrat und dessen Spitze. Auch der Wirtschaftsprüfer wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Er soll ihr jährlich Bericht erstatten.

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