Justiz Lebenslang für Fechinger Todesschützen

Saarbrücken · Im Doppelmord-Prozess gegen einen 59-jährigen Deutsch-Russen hat das Landgericht Saarbrücken am Dienstag den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

 Beamte der Spurensicherung stehen in Fechingen vor dem Haus, in dem der Angeklagte zwei Menschen erschossen und zwei verletzt hatte.

Beamte der Spurensicherung stehen in Fechingen vor dem Haus, in dem der Angeklagte zwei Menschen erschossen und zwei verletzt hatte.

Foto: dpa/Harald Tittel

Wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes hat das Landgericht Saarbrücken einen 59 Jahre alten Deutsch-Russen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der mehrfache Vater und Großvater war im Mai 2018 als ungebetener Gast auf der Feier zum 60. Geburtstag seiner geschiedenen Frau erschienen. Mit einer Pistole der Marke Walther schoss er auf seine Ex-Ehefrau und seine schwangere Tochter (30), verletzte die beiden teils schwer. Als sein Sohn (35) und sein Schwiegersohn (37) den Frauen zu Hilfe kamen, tötete er die beiden Männer mit gezielten Schüssen in die Oberkörper.

Die Richter werteten diese Tat als mehrfachen vollendeten und versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und betonten außerdem die schwere Schuld des Angeklagten. Der Mann habe aus Hass gegen seine Familie gehandelt. Er habe seinen Machtanspruch gegen Frau und Kinder mit allen Mitteln durchsetzen wollen. Anfang der 90er Jahre sei er mit Frau und vier Kindern nach Deutschland gekommen. Er habe als der Patriarch der Familie agiert und keinen Widerspruch geduldet. Was er wollte, das musste sofort gemacht werden. Wenn nicht, dann seien die Kinder mit dem Gürtel geschlagen worden. Als dies im Laufe der Pubertät zu immer größeren Problemen führte, habe er mit immer stärkeren Züchtigungen reagiert. Die Kinder zogen aus, als sie erwachsen wurden. Die Mutter, die er nie körperlich angegriffen habe, blieb. Aber auch zwischen ihr und dem Mann wuchsen die Probleme, weil die Frau ihm nicht immer sofort folgen wollte. Das Paar lebte sich auseinander. Es kam zur Scheidung, woraufhin das Haus der Familie zur Zwangsversteigerung anstand.

Für den Angeklagten markierte all dies das Ende seines Lebenstraumes von Haus und Familie. Er fühlte sich gedemütigt und sah sich als unschuldiges Opfer der Machenschaften seiner Familie. Im Zuge dieser Entwicklung habe der Mann immer stärkere Hassgefühle gegen seine Angehörigen entwickelt, so der Vorsitzende Richter in der einstündigen mündlichen Begründung des Urteils. Der Angeklagte habe das Verhalten seiner Familie als respektlos und undankbar empfunden. Als er schwer krank wurde, habe er den Ärger über sein Schicksal dafür verantwortlich gemacht. Um sich zu rächen, habe er ein Fanal setzen wollen. Damit habe er Stärke demonstrieren wollen. Als Bühne dafür habe er sich die Feier im Haus der Familie ausgesucht.

Nach den tödlichen Schüssen seien sein Hass und sein Arger verraucht gewesen, so die Richter weiter. Vor dem Haus der Familie habe er sich neben seine schwer verletzte Ex-Frau auf eine Mauer gesetzt und zu ihr gesagt: „Jetzt stirbst Du. Und bist selbst schuld.“ Dann habe er die geladene Pistole neben die 60-Jährige gelegt und gesagt: „Jetzt kannst Du mich erschießen.“ Aber das habe die vierfache Mutter und sechsfache Großmutter als gläubige Christin nicht getan. Sie lehnte ab und wurde kurze Zeit später wegen ihrer schweren Verletzungen bewusstlos. Der Mann wartete vor dem Haus. Dort ließ er sich von der Polizei ohne Widerstand festnehmen. In der anschließenden Untersuchungshaft habe er nach eigener Aussage zum ersten Mal seit langer Zeit eine Nacht ruhig durchgeschlafen. Auch vor Gericht wirkte der Angeklagte die ganze Zeit über ruhig und gefasst. So wie jemand, der mit sich selbst im Reinen ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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