Landgericht Nach Mord in Saarbrücken: Helferin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat eine 27-Jährige wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte die junge Frau über ihren Verteidiger ein Geständnis abgelegt.

Demnach hatte sie sich im Sommer 2015 einem Bekannten (27) in den Weg gestellt, als dieser aus einer Wohnung in Saarbrücken flüchten wollte, wo er von zwei Männern verprügelt wurde.

Einer der beiden Schläger konnte das Opfer daraufhin zurück in die Küche ziehen. Dort schlugen die beiden 24 und 16 Jahre alten Täter ihr Opfer tot. Die Leiche steckten sie in einen Müllsack, aus dem der Kopf des Toten herausragte. Dann machten sie Fotos von dem Toten, brachten ihn im Auto einer Bekannten an die Saar und warfen ihn in den Fluss. Die Leiche wurde wenige Tage später gefunden und anhand von Tätowierungen mit den Namen seiner Kinder als der 27-Jährige identifiziert. Fast zeitgleich durchsuchten Polizisten in einer ganz anderen Angelegenheit eine Wohnung im Umfeld der späteren Angeklagten. Dabei entdeckten die Beamten einen Rucksack mit Papieren des Opfers.

Bei den anschließenden Vernehmungen von Bekannten und Freunden stellte sich heraus, dass die beiden Schläger mit ihrer Tat offenbar regelrecht geprahlt haben sollen. Auch die Fotos mit dem Toten hätten sie herum gezeigt. Angeblich sei es um Geld und ein Auto gegangen. Das spätere Opfer habe dem älteren Angeklagten einen größeren Geldbetrag versprochen. Als Sicherheit habe das Auto des 27-Jährigen gedient. Aber der wollte den Wagen, den er nur geleast hatte, nicht hergeben. Deshalb der Streit und die Schläge. Daraufhin kamen die beiden späteren Hauptangeklagten in Untersuchungshaft, später wurde ihnen der Prozess gemacht.

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