Veranstaltungen erlaubt Saarland lockert die Corona-Regeln

Update | Saarbrücken · Im Saarland sind ab Freitag wieder Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern, im Inneren mit bis zu 100 Personen erlaubt – in Ausnahmefällen auch mehr. Was jetzt sonst noch einfacher wird.

 Im Saarland darf ab Freitag wieder bis 1 Uhr Alkohol ausgeschenkt werden.

Im Saarland darf ab Freitag wieder bis 1 Uhr Alkohol ausgeschenkt werden.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Die saarländische Landesregierung hat am Donnerstag weitere weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen, die bereits am Freitag in Kraft treten. Diese betreffen sowohl den privaten als auch den öffentlichen Bereich.

Wieder erlaubt sind etwa Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel sowie 100 in geschlossenen Räumen. Voraussetzungen sind negative Testergebnisse der Teilnehmer sowie die Einhaltung weiterer Hygieneauflagen. Auch Zuschauer beim Sport sind wieder erlaubt. In Ausnahmefällen kann die Ortspolizeibehörde auch Veranstaltungen mit mehr Besuchern genehmigen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer auf SZ-Nachfrage mitteilte. Hierbei gebe es keine Obergrenze.

Einen Stufenplan für eine Steigerung der regulären Höchstzahl an Personen bei Veranstaltungen beschloss die Landesregierung bislang nicht. Hier wolle man erst einmal die weitere Entwicklung der Infektionszahlen vor dem Hintergrund der jetzt beschlossenen Lockerungen abwarten, sagte Zeyer.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Private Zusammenkünfte sind ab Freitag wieder mit bis zu zehn Personen möglich – unabhängig von der Zahl der Haushalte. Eine Testpflicht gibt es dabei nicht. Bisher waren solche Treffen nur im Freien und mit negativem Test erlaubt – letzteres sollte am Freitag ohnehin wegfallen.

Keine Testpflicht mehr beim Friseur

Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden muss – etwa beim Friseur – entfällt die Testpflicht. Auch muss dort kein Termin mehr vereinbart werden. Zudem können Hallenbäder, Thermen und Saunen unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test wieder öffnen.

Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen

Auf dem Außengelände von Schulen entfällt die Maskenpflicht. Zudem ermöglicht die Landesregierung die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen.

Bereits vergangene Woche hatte die Landesregierung beschlossen, dass ab diesem Freitag, 11. Juni, die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Neu ist, dass zugleich der Alkoholausschank wieder bis 1 Uhr erlaubt ist.

Die Landesregierung kündigte an, bei gleichbleibend niedrigem Infektionsgeschehen sukzessiv weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen vornehmen zu wollen.

Hans: Testen weiter notwendig

Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) rechtfertigte in einer Pressemitteliung die Entscheidung, die Testpflicht in vielen Bereichen noch aufrecht zu erhalten: „Ich weiß, dass ein Teil der Menschen sich wünscht, bereits jetzt aufs Testen zu verzichten. Mit den Tests steht uns aber ein Werkzeug zur Verfügung, um mehr Freiheiten zu ermöglichen und dabei keinen Rückfall zu riskieren.“ Man müsse mit einem langfristigen Steuerungsmodell auf Rückschläge in der Pandemie vorbereitet sein, um weitere Lockdowns zu verhindern, sagte Hans. „Deshalb gilt: Das Saarland schließt auf. Mit Umsicht und Lebensfreude.“

Vize-Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) sagte: „Das Saarland hält zusammen. Disziplin, Vorsicht und die Opfer vieler Branchen führen im Moment zu einem stabil niedrigen Infektionsgeschehen. Das mache es möglich, „das Korsett der wirtschaftlichen Einschränkungen deutlich zu lockern und auch Branchen wie der Veranstaltungswirtschaft einen Neustart zu ermöglichen“.

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