Entscheidung des Landesschiedsgerichtes Schwere Schlappe für Hubert Ulrich – Saar-Grüne dürfen Bundestagsliste nicht einreichen

Update | Saarbrücken · Die am 20. Juni aufgestellte Landesliste der Saar-Grünen mit Spitzenkandidat Hubert Ulrich darf nicht für die Bundestagswahl eingereicht werden. Das hat das Landesschiedsgericht am Dienstagmorgen bekannt gegeben.

Saarland: Gericht untersagt Einreichung der Landesliste der Grünen
Foto: Oliver Dietze

Das Landesschiedsgericht der Grünen Rheinland-Pfalz hat am Dienstag in einem Urteil die Einreichung der saarländischen Landesliste der Grünen untersagt. Zuvor hatte sich das saarländische Landesschiedsgericht für befangen erklärt. Die am 20. Juni aufgestellte Landesliste mit Hubert Ulrich als Spitzenkandidat darf demnach vorerst nicht für die Bundestagswahl eingereicht werden.

Die Richter begründen die Entscheidung mit Verstößen gegen die Rechtsvorschrift bei der Listenaufstellung. Sie rügten einen Verstoß gegen das Frauenstatut, das den Spitzenplatz grundsätzlich für Frauen vorsieht. Außerdem beklagten sie, dass sich Mitglieder der Grünen Jugend und der Grünen Senioren an der Abstimmung über die Landesliste beteiligten, die nicht stimmberechtigt waren.

Am Dienstagvormittag beschäftigt der Fall auch das Landgericht Saarbrücken. Ulrich will dort erreichen, dass die Liste eingereicht wird und eine für Samstag geplante Versammlung untersagt wird.

Bei dieser Versammlung soll eine neue Liste gewählt werden. Der Landesvorstand hatte vorsorglich zu der Versammlung eingeladen, falls gerichtlich Mängel an der bestehenden Liste bestätigt werden. Dies ist nun der Fall.

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