Spitzenkandidat für den Bundestag Ulrich zieht im Listen-Streit bei den Grünen vor Gericht

Im internen Streit bei den Grünen im Saarland hat Hubert Ulrich jetzt das Landgericht eingeschaltet. Der Ex-Grünen-Chef will, dass der Parteivorstand die von ihm angeführte Kandidatenliste für den Bundestag bei der Wahlbehörde einreicht.

Bundestagswahl: Hubert Ulrich zieht wegen Grünen-Liste im Saarland vor Gericht
Foto: BeckerBredel

Im internen Streit bei den Grünen im Saarland hat Hubert Ulrich jetzt das Landgericht eingeschaltet. Der Ex-Grünen-Chef will, dass der Parteivorstand die von ihm angeführte Kandidatenliste für den Bundestag bei der Wahlbehörde einreicht. Ulrich bestätigte am Freitagmittag, dass sein Anwalt heute den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt hat. Mit diesem Schritt war bereits am Vortag gerechnet worden. Nach SZ-Informationen soll der Landesvorstand der Saar-Grünen verpflichtet werden, die umstrittene Landesliste spätestens am 19. Juli bei der Landeswahlleiterin abzugeben. Dann endet auch die Frist für die Einreichung der Wahlliste. Außerdem soll die Partei am 17. Juli keine Versammlung durchführen, um eine neue Liste aufzustellen. Das Landgericht bestätigte den Eingang des Antrags.

Ulrich wollte die Entscheidung, vor Gericht zu ziehen, nicht weiter kommentieren. Der Spitzenkandidat der Grünen für die Parlamentswahl am 26. September hatte zuvor parteiintern darauf gedrängt, die Landesliste bei der Landeswahlleiterin abzugeben.

Landesparteichefin Barbara Meyer-Gluche hatte jedoch am Donnerstag betont, es sei „zwingend“, die strittige Liste noch nicht einzureichen, solange nicht in einem internen Schiedsverfahren oder vor einem ordentlichen Gericht über die diese entschieden worden ist. Aufgrund eines möglichen Rechtsfehlers befürchtet Meyer-Gluche, die Liste könnte bei den Behörden durchfallen. Im schlimmsten Fall könnten die Grünen im Saarland mit der entscheidenden Zweitstimme nicht wählbar sein.

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