Vorwürfe wegen angeblich mangelnden Schutzes in der Landesaufnahmestelle in Lebach Flüchtlingsrat stellt Strafanzeige gegen Innenminister Bouillon

Saarbrücken/ Lebach · Im Ankerzentrum Lebach sind derzeit rund 1000 Flüchtlinge untergebracht, viele teilen sich Schlafräume, Küchen und sanitäre Anlagen. Ein Zustand, der nach Einschätzung von Peter Nobert, Mitglied im Vorstand des saarländischen Flüchtlingsrates, „in existenzieller Weise die Gesundheit der dort untergebrachten Flüchtlinge“ während der Pandemie gefährde.

 Peter Nobert, Vorstandsmitglied im Saarländischen Flüchtlingsrat.

Peter Nobert, Vorstandsmitglied im Saarländischen Flüchtlingsrat.

Foto: Nina Scheid

Der Verein hat deshalb Strafanzeige gegen Innenminister Klaus Bouillon (CDU), die Abteilungsleiterin im Innenministerium (Abteilung B), Monika Zöllner, und Landesverwaltungsamts-Leiter Christof Hoffmann wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestellt. Das Innenministerium weist die Vorwürfe zurück.

„Das Ankerzentrum Lebach ist mit der Unterbringung von rund 1000 Geflüchteten eine Großveranstaltung. Die in der aktuellen Krise von allen eingeforderte Reduzierung sozialer Kontakte oder das Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstandes sind dort nicht umsetzbar“, begründet Nobert die Strafanzeige. Das saarländische Innenministerium und das Landesverwaltungsamt als vollziehende Behörden hätten nach Auffassung des Flüchtlingsrats die Verpflichtung, eine Unterbringung zu gewährleisten, die der saarländischen Verordnung zur Corona-Pandemie entspricht. Das sei in der Landesaufnahmestelle „weder der Fall noch unter den dort herrschenden Bedingungen möglich“. Aus diesem Grund bewertet der Flüchtlingsrat die Beibehaltung der Situation als „fahrlässige Körperverletzung“.

Katrin Thomas, Pressesprecherin des Innenministeriums, bezeichnete die Vorwürfe der Strafanzeige als „inhaltlich nicht haltbar“. Das Ministerium setze sich für den Gesundheitsschutz aller Betroffenen vor Ort ein. „Im Ankerzentrum werden selbstverständlich sämtliche rechtlichen Bestimmungen sowie die vorgegebenen Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes eingehalten“, sagt Thomas. So gebe es etwa ein „Screening“ jedes Neuankömmlings, tägliche ärztliche Betreuung und Isolierungsunterkünfte, in denen Verdachtsfälle untergebracht würden. „Vom Zeitpunkt der Testung und Eingang des Ergebnisses bis zum Ablauf von 14 Tagen werden möglicherweise infizierte Personen in einem getrennten Quarantänebereich untergebracht“, sagt Thomas. Durch diese Unterbringung werde sichergestellt, dass Verdachtsfälle nicht mit weiteren Bewohnern der Landesaufnahmestelle in Kontakt komen. „Nach Ablauf einer Quarantäne werden diese Personen erneut getestet und erst nach Eingang eines negativen Ergebnisses aus dem Gebäude entlassen.“

Zudem seien die allgemeinen Hygienemaßnahmen durch Desinfektionsmittelspender und das Verteilen von Seife und sonstigen Hygieneprodukten erhöht worden. Spiel- und Sportplätze seien ebenso geschlossen wie der Kindergarten, der Kinderhort und alle Gruppenangebote. Derzeit gibt es im Ankerzentrum keine positiv auf Covid-19 getestete Person.

Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 73 Flüchtlinge in eine Zweigstelle nach Braunshausen verlegt. Dabei handelt es sich laut Thomas um „vulnerable Personengruppen“, also vor allem alte Menschen sowie Personen mit Vorerkrankungen. Damit versuche man, die Situation im Lager zu entzerren. Nach Einschätzung von Peter Nobert ändert das aber nichts an der Grundsituation. „Die grundsätzlichen Verhältnisse sind die gleichen. Es gibt im Flüchtlingslager keine Möglichkeit, sich nicht zu begegnen und die Vorgaben der saarländischen Pandemie-Verordnung einzuhalten.“

Der Flüchtlingsrat hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrfach auf die Zustände im Ankerzentrum aufmerksam gemacht. Bereits am 20. März veröffentlichte der Verein eine Pressemitteilung mit dem Hinweis, dass die Landesregierung alle Großveranstaltungen absage, gleichzeitig aber die Landesaufnahmestelle mit zum damaligen Zeitpunkt 1300 Bewohnern betreibe. „Die Menschen, die dort leben müssen, sowie alle, die dort arbeiten, sind besonders gefährdet“, teilte Maria Dussing-Schuberth, Vorstandsmitglied im Flüchtlingsrat mit.

 Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird den vorliegenden Fall nun prüfen und gegebenenfalls Ermittlungen einleiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort