Kombibad: OB Schöner widerspricht Umweltministerium

Homburg · In der Diskussion um das geplante Kombibad an der „Hinkelsbix“ widerspricht Oberbürgermeister Karlheinz Schöner dem Umweltministerium. So bestreitet er, dass sich das Bauvorhaben in einem faktischen Überschwemmungsgebiet befinde und dessen Verwirklichung gegen das Erhaltungsgebot nach Paragraf 77 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verstoße.

Die Voraussetzungen eines faktischen Überschwemmungsgebietes gemäß WHG erfülle das Kombibadgelände aus mehreren Gründen nicht. Schöner begründet diese Ansicht damit, dass im gültigen Flächennutzungsplan das Gebiet seit 1981 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sei. Demgemäß setze der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" vom 13. Juli 2004, die betreffende Fläche als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen fest.

Das Vorhaben werde daher im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes verwirklicht, die Belange des Hochwasserschutzes würden berücksichtig, so Schöner in seinem Schreiben vom gestrigen Abend. > Ausführlicher Bericht folgt

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