Gerichtsurteil Jäger müssen ihre Wildkameras melden

Saarlouis · Drei Saar-Jäger müssen der Landesdatenschützerin sagen, wo sie ihre Wildkameras aufhängen. Das entschied das OVG.

 Eine solche Wildkamera ist für Waldgänger nicht direkt erkennbar. Wie viele im Saarland im Einsatz sind, ist unbekannt. Die Datenschutzbehörde geht von einer hohen Dunkelziffer aus.

Eine solche Wildkamera ist für Waldgänger nicht direkt erkennbar. Wie viele im Saarland im Einsatz sind, ist unbekannt. Die Datenschutzbehörde geht von einer hohen Dunkelziffer aus.

Foto: dpa/Arno Burgi

Vergebens haben sich drei Jäger aus dem Saarland juristisch dagegen gewehrt, den Betrieb einer Wildkamera beim Landesdatenschutzzentrum melden zu müssen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis bestätigte gestern eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gegen die die drei Saar-Jäger in Berufung gegangen waren.

Die Männer aus Merzig und Neunkirchen hatten gegen Monika Grethel, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, geklagt. Sie sind der Meinung, dass Videoaufzeichnungen an sogenannten Kirrungen – Futterstellen für die Jagd auf Wildschweine – ausschließlich zu Jagdzwecken im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung erfolgen.

Das sah das OVG wie schon das Verwaltungsgericht im Mai 2016 anders. Weil es ein Betretungsrecht für den Wald gebe, handele es sich „um eine faktisch öffentliche Fläche“ im Umkreis der Futterstelle. Das Argument der Jäger, ihre Kameras seien so eingestellt, dass nur Tiere und keine Menschen gefilmt werden, überzeugten das Gericht nicht.

Personenbezogene Daten und Bildaufzeichnungen von Menschen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, unterlägen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes. „Deshalb wird die Meldung zu Recht von der Behörde verlangt“, betonte der Vorsitzende Richter Michael Bitz. Es sei für Spaziergänger „nahezu unmöglich“, zu erkennen, wo sich derartige Kirrungen befänden. So hatte sich zuvor auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Steffen-Werner Meyer, geäußert.

Offen blieb vor Gericht die Frage, wieviel Kameras im Saarland im Einsatz sind. In diesem Jahr gemeldet wurden der Datenschutzbehörde erst vier, sie geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus.

Laut Anwalt Christian Halm, selbst Jäger, gebe es im Saarland rund 3000 Jäger. „Aber die Älteren könnten solch eine Kamera gar nicht bedienen“. Die Mandanten, die er vertrat, hätten vor allem deshalb gegen die Behörde geklagt, weil sie sich über den Bürokratieaufwand ärgerten. Seine Enttäuschung über das Urteil hielt sich trotzdem in Grenzen. „Wir haben zwar verloren – aber trotzdem gewonnen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Denn durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz werde die Meldepflicht am 25. Mai 2018 ohnehin aufgehoben. „Über die politische Schiene haben wir also schon einen Sieg errungen.“

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