Hohe Hürden für Wildkameras

Saarbrücken · Das Aufstellen von Video-Kameras im Wald ist umstritten. Der Absicht der Jäger, Tiere an Futterstellen zu filmen, widerspricht die Landesdatenschutzbeauftragte. Für die Geräte gebe es eine Meldepflicht.

 Bevor eine Kamera im Wald angebracht werden darf, sind viele Punkte zu prüfen. Wer dies nicht tut, riskiert ein hohes Bußgeld. Foto: Hartmann Jenal

Bevor eine Kamera im Wald angebracht werden darf, sind viele Punkte zu prüfen. Wer dies nicht tut, riskiert ein hohes Bußgeld. Foto: Hartmann Jenal

Foto: Hartmann Jenal

Der Wald ist ein öffentlich-zugänglicher Raum, in dem Jäger nicht einfach Futterstellen von Tieren mit Video-Kameras überwachen dürfen. Wer legal eine Kamera im Wald aufstellen oder aufhängen will, muss sich vorher gut informieren - die rechtlichen Hürden sind hoch. Dies machte jetzt die Landesdatenschutzbeauftragte Judith Thieser (CDU) den Landtagsabgeordneten klar. In einer Expertise, die der SZ vorliegt, zeigte sie einer Videoüberwachung im Wald die rote Karte. Die von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) angeführten Argumente hätten sie nicht überzeugt. Thieser betont in der Studie, dass der Wald für sie ein öffentlicher Raum sei, für den eine klare Gesetzeslage existiere.

Jede Form einer Videoüberwachung falle unter das Bundesdatenschutzgesetz. Dort regele der Paragraf 6 b die "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume". Dies trifft nach Ansicht von Thieser auf den Wald im Saarland zu. Stehe doch im Saarländischen Waldgesetz unzweideutig: "Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet."

Besonders an den Futterstellen für Tiere - den von den Jägern so genannten Kirrungen - setzen Jäger auf eine Kameraüberwachung der Tiere. Können doch aus den Filmen handfeste Hinweise gewonnen werden, zu welchen Tageszeiten die Tiere am sichersten anzutreffen sind und geschossen werden können.

Daher vertreten viele Jäger die Ansicht, eine Futterstelle sei eine so genannte "Jagdliche Einrichtung" und damit kein öffentlicher Raum. Dem widerspricht Thieser: Diese Kirrungen seien für den "unbedarften Spaziergänger" kaum erkennbar. Außerdem reiche das Ausbringen "geringer Mengen Getreide, Kartoffeln oder Äpfel" nicht aus, um eine Stelle im Wald zu einer "Jagdlichen Einrichtung" zu machen. Auch im Wald gebe es eine Hinweispflicht für das Aufstellen von Video-Kameras, stellt Thieser fest: "Der Hinweis muss erfolgen, bevor man in das Sichtfeld der Kamera gelangt".

Würden Personen von den Kameras aufgenommen, müssten ihre Besitzer die Filme unverzüglich löschen. "Für den Jäger bedeutet dies jedoch die Pflicht zur täglichen Sichtung der Aufnahmen". Die Bilder dürfen auch für keine anderen Zwecke verwendet werden - schon gar nicht zur Veröffentlichung in Internetforen.

50 000 Euro Bußgeld drohen

Daneben reicht es nicht, nur auf die Video-Überwachung hinzuweisen. Sie muss auch der Datenschutzbehörde gemeldet werden. "Unvollständige oder unrichtige Angaben sind mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro sanktioniert", so Thieser.

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