Entscheidung über Einsatz von Wildkameras noch im Frühjahr

Saarbrücken · Die saarländischen Jäger und das unabhängige Datenschutzzentrum bemühen sich zurzeit um eine verbindliche Regelung, wann im Wald Wildkameras zum Einsatz kommen dürfen. Eine Regelung gibt es bisher nur in Hessen.

 Wildkameras in den Wäldern sind umstritten. Foto: jenal

Wildkameras in den Wäldern sind umstritten. Foto: jenal

Foto: jenal

. Der Einsatz von Wildkameras in saarländischen Wäldern wird auch von Tierschützern heftig kritisiert. Der Rahmen, in dem die versteckt im Wald platzierten Geräte filmen und fotografieren dürfen, ist derzeit zwischen Jägern und Datenschützern stark umstritten.

"Wir haben noch keine Lösung", sagte Landesjägermeister Daniel Hoffmann. Momentan arbeite die Vereinigung der Jäger des Saarlandes daran, eine Dokumentation des Einsatzes von Wildkameras zu erstellen - diese werde im April fertiggestellt. Das saarländische Datenschutzzentrum kündigte an, man werde nach Eingang der Stellungnahme der Jäger noch in diesem Frühjahr eine Entscheidung zum Einsatz der Kameras treffen. Hoffmann sieht die Chance, mit der Landesdatenschutzbeauftragten Judith Thieser "im Idealfall" eine gemeinsame Vorgabe zu formulieren, die den Kameraeinsatz im Wald verbindlich regelt.

Eine solche Entscheidung erwarten auch Tierschützer mit Ungeduld: Der Verein Wildtier & Artenschutz hat sich inzwischen mit einem Schreiben an das unabhängige Datenschutzzentrum gewandt. Der Vorsitzende des Vereins, Hartmann Jenal, forderte ein "vollständiges Verbot von Wildkameras". "Mit dieser Technik haben die Tiere gar keine Chance mehr", so Jenal. Ein guter Jäger wisse genau, was bei ihm im Wald los sei. Brauche er detaillierte Kenntnisse über die Fressgewohnheiten seiner Wildschweine, so genüge auch eine "Wild-Kontroll-Uhr". Diese dokumentiere die Zeiten, zu denen die Tiere an einer Futterstelle fressen. Nur ein "Joystick-Jäger" brauche Wildkameras, um beim Jagderfolg nachzuhelfen.

Während die Tierschützer Position bezogen haben, arbeiten die Jäger an Detailfragen. Hoffmann sagt, er selbst führe im Moment Versuche durch, ob eine Installation der Kameras in Knie- oder Hüfthöhe die datenschutzrechtliche Problematik lösen könne. Auf diesen Bildern wären dann keine Gesichter von Spaziergängern zu sehen. Auch sei noch nicht besprochen worden, ob eine Beschilderung, die auf die Videoaufnahmen im Wald aufmerksam macht, verpflichtend anzubringen sei. Kritisch sieht Hoffmann die Verwendung der technisch fortgeschrittenen Geräte, die nicht nur filmen, sondern zusätzlich eine Bildnachricht auf das Handy ihres Besitzers senden: "Das muss man für die Jagd nicht zwingend haben."

Eine im Saarland erarbeitete Regelung könne bundesweit eine Vorreiterrolle spielen: "Wir werden sicher Modell sein für andere Bundesländer", so Hoffmann. Die gute Kommunikation im Saarland sollte es ermöglichen, eine "wesentlich tiefere Differenzierung" in der Regelung umzusetzen. Derzeit gebe es bundesweit nur in Hessen eine Regelung zum Einsatz von Wildkameras - dort seien Wildkameras verboten.

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