Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn".

Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn". Seinen zulässigen Antrag auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens lehnte der Amtsrichter jedoch Ende Mai ab

Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn". Seinen zulässigen Antrag auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens lehnte der Amtsrichter jedoch Ende Mai ab. Ähnlich erging es nun auch K. mit seinem Antrag gegen die Äußerungen des Oberstaatsanwalts. Der Angeklagte K. fühlt sich dadurch in seiner Ehre verletzt. Nachdem die entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Anklagevertreter am Freitag aufgehoben worden ist, will K. deshalb in dieser Sache weiter vor Gericht kämpfen. red/wi

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