"Besondere Schwere der Schuld"

Saarbrücken. Nach dem gewaltsamen Tod einer Rentnerin (87) aus Bous hat Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gestern vor dem Saarbrücker Schwurgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten (48) gefordert. Zugleich beantragte er die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld". Damit wäre eine vorzeitige Entlassung aus der Haft für den Verurteilten ausgeschlossen

Saarbrücken. Nach dem gewaltsamen Tod einer Rentnerin (87) aus Bous hat Oberstaatsanwalt Raimund Weyand gestern vor dem Saarbrücker Schwurgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten (48) gefordert. Zugleich beantragte er die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld". Damit wäre eine vorzeitige Entlassung aus der Haft für den Verurteilten ausgeschlossen.Der Angeklagte hat vergangenen Jahres die bettlägerige Frau getötet. Er füllte eine leere PET-Flasche mit Wasser, zog sich nackt aus und schlug auf die schlafende Frau ein. Sie wehrte sich. Als ihm die Flasche aus den Händen rutschte, schlug er mit Fäusten auf sie ein. Dann kniete er sich auf sie und erstickte sie. Als er vermutete, die Frau sei tot, verging er sich an ihr. Das sei Mord, so der Oberstaatsanwalt - aus Heimtücke und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.Anders sah es die Verteidigung. Der Angeklagte habe die Frau von ihrem jahrelangen Krankenlager erlösen wollen. Ausgezogen habe er sich, weil er nicht wollte, dass der Bekannte, bei dem er waschen lässt, Blutspuren an seiner Kleidung bemerkt. Als er sich an der Frau verging, habe er geglaubt, sie sei schon verstorben. Als strafmildernd müsse gelten, dass der Angeklagte bisher untadelig durchs Leben ging und dass er bei der Polizei zur Aufklärung beigetragen habe. Eine zehnjährige Freiheitsstrafe sei daher angemessen. Das Urteil soll heute fallen. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort