Landgericht verbietet Staatsanwalt ehrverletzende Behauptungen

Saarbrücken. Anklagevertreter Raimund W. darf in einem aktuellen Strafprozess vor dem Amtsgericht Saarlouis nicht mehr behaupten, dass der Beschuldigte Gilbert K. psychisch krank und psychiatrisch zu untersuchen sei. W

Saarbrücken. Anklagevertreter Raimund W. darf in einem aktuellen Strafprozess vor dem Amtsgericht Saarlouis nicht mehr behaupten, dass der Beschuldigte Gilbert K. psychisch krank und psychiatrisch zu untersuchen sei. W. hatte dies offenbar im April zum Prozessauftakt erklärt - ähnlich wie er und andere Staatsanwälte es in Fällen tun, wo es vor Strafgerichten auch um strafechtliche Schuldfähigkeit geht.Nun hat eine Zivilkammer des Landgerichts die entsprechenden Äußerungen verboten. Die Folgen könnten sich bereits heute zeigen, wenn der Prozess weitergeht: Sollte der Oberstaatsanwalt die Einschätzung wiederholen, dass K. eventuell unter Querulantenwahn leide (Michael-Kohlhaas-Syndrom), droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Gilbert K. wird in der Anklage versuchte Nötigung eines früheren Vermieters vorgeworfen. Er soll dem Mann mit einer Strafanzeige wegen Umweltvergehen gedroht haben. K. sieht sich dagegen als Kämpfer für die Umwelt und weist jedwede strafrechtliche Schuld von sich. Ähnlich wie in seinen jahrelangen Kämpfen gegen Kruzifixe in Gerichtssälen und gegen aus seiner Sicht vorhandene Missstände in seiner früheren Partei "Die Linke" zieht er sämtliche juristischen Register. Dazu gehören Strafanzeigen gegen Beteiligte und ein Antrag auf einstweilige Verfügung.

Damit hatte K. nun Erfolg. Per einstweiliger Verfügung und ohne vorherige mündliche Verhandlung ordnete die Zivilkammer an, dass Anklagevertreter W. es zu unterlassen habe, den Antragsteller als geisteskrank und psychotisch zu bezeichnen. Dies seien ehrverletzende Behauptungen, die nicht bewiesen seien. So etwas müsse ein Betroffener auch vor Gericht nicht hinnehmen.

Die Anklagebehörde hält diese Entscheidung für falsch und hat Rechtsmittel eingelegt. Experten gehen davon aus, dass diese auch erfolgreich sein werden und der Beschluss der Zivilkammer in Sachen Gilbert K. keinen Bestand haben wird, wie die SZ erfuhr. wi

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Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn".
Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn".
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