Rettungsdienst Hilfsfrist wird noch nicht überall eingehalten

Saarbrücken · Zwölf Minuten bis zum Einsatzort – dieses Ziel schafft der Rettungsdienst nicht überall, trotz acht neuer Rettungswachen. Wie geht es jetzt weiter?

 Entscheidung über Rettungsdienst ARCHIV - Ein Rettungswagen steht am 17.04.2008 auf dem Gelände der neurochirurgischen Klinik in Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorrangstellung von Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst in Bayern gekippt. Die Bevorzugung verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag (24.05.2012) in München. Ein privates Rettungsdienstunternehmen hatte geklagt und damit erreicht, dass es im Rettungswesen gleich behandelt wird wie BRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst oder Johanniter-Unfall-Hilfe. Foto: Daniel Karmann dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++

Entscheidung über Rettungsdienst ARCHIV - Ein Rettungswagen steht am 17.04.2008 auf dem Gelände der neurochirurgischen Klinik in Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorrangstellung von Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst in Bayern gekippt. Die Bevorzugung verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag (24.05.2012) in München. Ein privates Rettungsdienstunternehmen hatte geklagt und damit erreicht, dass es im Rettungswesen gleich behandelt wird wie BRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst oder Johanniter-Unfall-Hilfe. Foto: Daniel Karmann dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Daniel Karmann

Trotz der Inbetriebnahme von acht zusätzlichen Rettungswachen seit dem Jahr 2011 kann die gesetzliche Hilfsfrist nicht überall im Saarland eingehalten werden. Das Rettungsdienstgesetz schreibt vor, „dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreichen kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 vom Hundert aller an einer öffentlichen Straße zu erwartenden Notfall­einsätze eingehalten werden kann“.

Ein Gutachten hatte 2009 ergeben, dass Nachholbedarf bei der Abdeckung in der Fläche besteht. Der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Saar, hinter dem die Landkreise stehen, begann deshalb 2011 mit dem Bau neuer Rettungswachen, und zwar in Nonnweiler, Bexbach, Mandelbachtal, Kleinblittersdorf, Erbringen, Bohnental, Schwalbach und Siersburg. Als letzte in dieser Reihe nahm kürzlich die Rettungswache in Siersburg ihren Betrieb auf, das Gutachten ist nun also komplett umgesetzt.

An den jetzt 37 Rettungswachen werden 55 Rettungswagen, 55 Krankentransportwagen und 14 Notarztsysteme vorgehalten. Die Investitionskosten von 3,2 Millionen Euro haben zur Hälfte die Krankenkassen übernommen, je ein Viertel das Land und der ZRF.

„Die von den neuen Standorten betroffenen Regionen profitieren nachweislich von den zusätzlichen Standorten durch eine verbesserte Hilfsfrist und Eintreffzeit von Rettungswagen“, teilte der ZRF auf SZ-Anfrage mit. Nach ZRF-Angaben aus dem vergangenen Jahr wird im Gebiet der Rettungswache Erbringen die Zwölf-Minuten-Frist inzwischen in 87 Prozent aller Fälle eingehalten, vor dem Bau der Wache nur in 37 Prozent. Im Gebiet der Rettungswache Bohnental stieg die Quote von 35 auf 72 Prozent und im Gebiet der Wache Schwalbach von 46 auf 79 Prozent.

Allerdings schränkt der Zweckverband ein: „Auf das landesweite Hilfsfristniveau hat die Einrichtung der zusätzlichen Standorte leider bislang noch nicht den erwarteten Effekt erzielen können.“ Maßgebliche Ursache dafür seien die permanent steigenden Einsatzzahlen in der Notfallrettung. Diese egalisierten die möglichen positiven Effekte.

Dass die Zahl der Rettungseinsätze ständig steigt, hat nach Einschätzung von Fachleuten vor allem gesellschaftliche Gründe. Es liegt an der Alterung der Bevölkerung, aber auch daran, dass es immer mehr Alleinstehende gibt und immer mehr Menschen, die nicht einmal mehr Mitbewohner oder Nachbarn kennen, die in einer Notsituation helfen könnten.

Wie geht es nun weiter? „Es muss in diesem Jahr sowohl mit dem Gesetzgeber als auch mit den Kostenträgern über die weitere Vorgehensweise offen diskutiert werden“, erklärt der ZRF. Ob erneut ein externer Gutachter beauftragt werde, könne nicht abschließend beantwortet werden. Fürs Erste versucht der ZRF, die Situation mit eigenen Mitteln zu verbessern: „Im Zuge von anstehenden Bauvorhaben von älteren Bestandswachen werden wir bei der Auswahl des Bauplatzes auf eine verbesserte räumliche Gebietsabdeckung achten.“ Aus diesem Grund wird die Rettungswache in Nohfelden-Türkismühle Ende dieses Jahres nach Nohfelden-Walhausen verlagert.

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