Gemeinde Wadgassen erneut wegen Grundstücksfragen vor Gericht

Saarlouis. Erneut versucht die Gemeinde Wadgassen mit ihrem Bürgermeister Harald Braun (SPD), ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. So wurde gestern vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die Klage der Gemeinde verhandelt, die über ein Vorkaufsrechts für ein Grundstück, das bereits vor sechs Jahren den Besitzer wechselte, eine Naturschutzmaßnahme umsetzen möchte

Saarlouis. Erneut versucht die Gemeinde Wadgassen mit ihrem Bürgermeister Harald Braun (SPD), ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. So wurde gestern vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die Klage der Gemeinde verhandelt, die über ein Vorkaufsrechts für ein Grundstück, das bereits vor sechs Jahren den Besitzer wechselte, eine Naturschutzmaßnahme umsetzen möchte. Mit diesem Ansinnen war die Gemeinde in erster Instanz gescheitert. Die Klage richtet sich gegen den Rechtsausschuss des Landkreises Saarlouis, der Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht eingelegt hatte.In diesem Fall wie auch in einem zweiten, der anschließend verhandelt wurde, geht es in erster Linie um die Abbaumöglichkeiten von Kies und Sand, die mit den Vorhaben der Gemeinde kollidieren. So wenden sich im zweiten Fall neun Kläger mit Normenkontrollanträgen gegen den Bebauungsplan der Gemeinde für das Areal "Auf'm Kretenberg", durch den die Grundstücke der Kläger als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" ausgewiesen werden. Durch den Plan, so heißt es, werde die land- und forstwirtschaftliche Nutzbarkeit der Grundstücke eingeschränkt und ihr Verkehrswert gemindert. In beiden Fällen wird die Entscheidung in Kürze erwartet.

Ferner geht Bürgermeister Braun erneut juristisch gegen den Saarländischen Rundfunk vor. So wird sich das Oberlandesgericht am nächsten Mittwoch mit der Klage von Braun auf Widerruf von angeblich unwahren Tatsachenbehauptungen befassen. Dabei geht es um einen Streit über Videokameras, die im Schwimmbad und im Bauhof installiert worden sein sollen. gf

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