Gemeinde Wadgassen sieht Naturfreibad in Gefahr

Saarlouis. Zu einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Wadgassen und dem Umweltministerium ist es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis gekommen. Dort wurde über die Klage von Wadgassen gegen das Umweltministerium verhandelt, das vor sieben Jahren den Betrieb einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie in einer Sand- und Kiesgrube auf Lisdorfer Bann genehmigt hatte

Saarlouis. Zu einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Wadgassen und dem Umweltministerium ist es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis gekommen. Dort wurde über die Klage von Wadgassen gegen das Umweltministerium verhandelt, das vor sieben Jahren den Betrieb einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie in einer Sand- und Kiesgrube auf Lisdorfer Bann genehmigt hatte. Dabei vertritt die Gemeinde den Standpunkt, für diese Genehmigung hätte mit ihr das Einvernehmen hergestellt werden müssen, weil die einzige Zufahrt zur Sand- und Kiesgrube "über eine Privatstraße der Gemeinde Wadgassen" verlaufe. Zudem gebe es erhebliche ökologische Bedenken, weil eine Quelle, die das Wadgasser Schwimmbad mit frischem Wasser versorgt, in der Nähe der Sand- und Kiesgrube liege. Durch die Ablagerung von Bauschutt und Erdmassen sei hier mit einer höheren Nitratbelastung zu rechnen. In der Begründung des Klage heißt es dazu: "Bei einer Verschlechterung durch zusätzlichen Nährstoffeintrag müsste man bestenfalls Pflanzenfilterbecken zur Reinigung des Naturwassers nachrüsten; schlechtestenfalls droht die Schließung des Bades."

Unter anderem wurde vor Gericht die Frage erörtert, warum die Gemeinde die aus dem Jahr 2002 stammende Genehmigung erst im Jahr 2007 angefochten habe. Antwort: Man habe in Wadgassen erst mit vierjähriger Verzögerung Kenntnis von der Genehmigung bekommen.

Diese Begründung wies der Vertreter des Umweltministeriums jedoch scharf zurück: "Wir wissen, warum die Gemeinde Wadgassen diesen Prozess führt: Es geht ihr ums Geld." Denn sie habe das Oberverwaltungsgericht bereits mit der Frage befasst, ob sie Sondernutzungsgebühren auf dem Weg zur Sand- und Kiesgrube für den Lkw-Verkehr erheben dürfe, "und zwar mit Tagessätzen, die anderswo als Jahressätze erhoben werden". Und erst als diese Auseinandersetzung nicht zum Erfolg geführt habe, sei die Gemeinde auf die Idee mit der Genehmigung verfallen. Unter anderem machte Bürgermeister Harald Braun (SPD) vor Gericht auf die Gefährdung der Quelle mit Nährstoffen aufmerksam, die von den abgelagerten Baustoff- und Erdmassen ausgehen könnte. Braun: "Die inerten Massen sind stark nitrathaltig." Dem hielt der Vertreter des Umweltministeriums entgegen, dass eine solche Belastung nicht zu befürchten sei, weil die Grundwasserströme in diesem Bereich nicht zur Quelle hin, sondern von ihr weg gerichtet seien. Dazu verlangte die Gemeinde allerdings die Einholung eines speziellen Sachverständigengutachtens. Das unterbrochene Gerichtsverfahren soll am 9. September fortgesetzt werden. gf

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