FDP St. Ingbert gegen "legale Geisterfahrer"

St. Ingbert. Nach der Straßenverkehrsordnung ist es derzeit in St. Ingbert verboten, in Gegenrichtung die Einbahnstraßen mit Fahrrädern zu befahren. Die FDP in St. Ingbert tritt dafür ein, diese Regelung auch in Zukunft zum Schutz aller Beteiligten am Verkehr aufrecht zu erhalten

St. Ingbert. Nach der Straßenverkehrsordnung ist es derzeit in St. Ingbert verboten, in Gegenrichtung die Einbahnstraßen mit Fahrrädern zu befahren. Die FDP in St. Ingbert tritt dafür ein, diese Regelung auch in Zukunft zum Schutz aller Beteiligten am Verkehr aufrecht zu erhalten. FDP-Chef Andreas Gaa: "Es gibt keinen Radverkehrsplan, der die Öffnung von Einbahnstraßen erforderlich erscheinen lässt - vielmehr steht eindeutig nur die Bequemlichkeit einer kleinen Gruppe von Radfahrern im Vordergrund." Ferner gebe es in St. Ingbert nur wenige Einbahnstraßen, die kurz oder breit genug sind, dass die Verkehrsführung im Gesamtverlauf übersichtlich bleibt. Eine intensive Untersuchung des Verkehrs- und Unfallgeschehens über einen längeren Zeitraum habe bisher nicht stattgefunden, wobei laut Gaa auch zu prüfen wäre, ob die Einbahnstraßenregelung nicht gänzlich aufgehoben werden könne."Allein schon unter diesen Gesichtspunkten kommen in St. Ingbert nur ganz wenige reine Wohnstraßen für eine Öffnung in Frage. Angesichts der möglichen Gefahren für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer können wir als FDP die geplante Öffnung nicht gutheißen", so Gaa weiter. Mit dem Gedanken an legale Geisterfahrer in Einbahnstraßen könne die St. Ingberter FDP sich nicht anfreunden. red

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