Einbahnstraßen: Sonderregelung für Reinigungsfahrzeuge

Saarbrücken · In der dunklen Jahreszeit müssen Verkehrsteilnehmer besonders aufpassen, ob ihnen aus Einbahnstraßen Fahrzeuge entgegenkommen. Städtische Kehrmaschinen und Müllautos dürfen Einbahnstraßen nämlich auch entgegen der Fahrtrichtung befahren.

Auf diese Sondererlaubnis weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin.

ZKE-Bereichsleiter Klaus Faßbender erklärt: "Beim Reinigen von Straßen, dem Schneeräumen und Salzstreuen, aber auch im Rahmen der regulären Müllabfuhr sind unsere städtischen ZKE-Fahrzeuge manchmal gezwungen, Einbahnstraßen in der Gegenrichtung zu befahren."

Wegen dieser Sonderregelung müssten Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ihnen aus einer Einbahnstraße nicht nur Radler, sondern auch Kehrmaschinen und Müllautos entgegenkommen könnten. Die Fahrzeuge seien mit Warnleuchten unterwegs. Faßbender: "Um Unfälle zu vermeiden, habe ich unsere Fahrer darauf hingewiesen, dieses Sonderrecht nur in Anspruch zu nehmen, wenn der Einsatz es erfordert, und dann besondere Vorsicht walten zu lassen." Die Erlaubnis regelt Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung.

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