Legale Geisterfahrer

SZ-Redaktionsmitglied Henning Jochum liebt Radfahren – aber nicht in Gegenrichtung von Einbahnstraßen.

Einbahnstraßen sollen ja nur in eine Richtung befahren werden. Wenn dann auch nur eine Fahrspur zur Verfügung steht, geht es meist etwas enger zur Sache. Und wenn schließlich links und rechts noch Autos parken, manövriere ich meinen Wagen gerade so durch das Spalier, ohne diverse Seitenspiegel einzusammeln. So weit, so gut. Doch dann kommen sie ins Spiel - und ich bin jedes Mal genervt: Fahrradfahrer. Und zwar Entgegenkommende. Im Prinzip Geisterradler. Jaja, ich weiß. Es ist erlaubt - zumindest wenn ein Schild darauf hinweist. Und das tut es zu meinem Leidwesen meistens.

Aber warum? Ist den Radfahrern ein Umweg nicht zuzumuten? Ist die Gefahr, wie einst Jan Ullrich bei der Tour de France 1998, einen Hungerast zu erleiden, bei längerer Fahrt zu groß? So wie manche wackelnd mir entgegenkommen, stehen sie offenbar tatsächlich kurz vor dem Zusammenbruch. Wenn sie meine Motorhaube nur knapp verfehlen und ich danach mit meiner Hand locker ihre Klingel betätigen könnte, fluche ich vor mich hin.

Wie wär's denn damit: Verbannt die Autofahrer doch einfach aus den Einbahnstraßen - zwei Fahrradfahrer kämen sich sicher nicht in die Quere.

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